04.11.2021, 23:00
(04.11.2021, 22:14)Gast schrieb: Eine Station beim OLG wird sicherlich in jedem Bundesland gerne gesehen, wenn du dich als Richterin bewirbst. Notwendig ist es meines Wissens aber nirgends. Entscheidend sind und bleiben die Examensnoten.
Was die Arbeitsbelastung angeht, kann ich nur von meiner Wahlstation am OLG berichten: Es wird dort schon erwartet, dass man etwas leistet. Man wird aber nicht mit Arbeit überschüttet und gerade gegen Ende wird auch auf die nahende mündliche Prüfung Rücksicht genommen.
Im Übrigen dürfte sich die Frage LG oder OLG auch nur schwer allgemein beantworten lassen. Da gibt es innerhalb der Gerichte von Kammer zu Kammer bzw. Senat zu Senat erhebliche Unterschiede wegen der Spezialzuständigkeit. Wenn Du kein Berufungsrecht machen möchtest, spricht das natürlich gegen das OLG. Aber das kann dich am LG unter Umständen auch ereilen.
Vielen Dank für die Infos!
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Wahlstation beim LG oder OLG - von Abcdefg - 04.11.2021, 11:38
RE: Wahlstation beim LG oder OLG - von Gast - 04.11.2021, 12:12
RE: Wahlstation beim LG oder OLG - von Abcdefg - 04.11.2021, 12:43
RE: Wahlstation beim LG oder OLG - von Gast - 04.11.2021, 18:11
RE: Wahlstation beim LG oder OLG - von Gast - 04.11.2021, 19:53
RE: Wahlstation beim LG oder OLG - von Gast - 04.11.2021, 22:14
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RE: Wahlstation beim LG oder OLG - von Gast - 16.12.2021, 02:50
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