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  5. PKV Concordia?
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PKV Concordia?
Gast
Unregistered
 
#10
25.10.2021, 09:52
(25.10.2021, 09:23)Sky schrieb:  Von wie viel Aufschlag reden wir da eigentlich? Die Beitragsbemessungsgrenze des als Grundlage berechneten Einkommens liegt doch bei 50k brutto, wenn ich das richtig verstanden habe. Bedeutet also für R1 steigt das ganze bei steigendem Gehalt nicht weiter an, da man die 50k bereits meist bei Berufseinstieg schon erreicht hat.

Das sind bei den Durchschnittsbeiträgen von 14% und 50% Beihilfe rund 300€ Eigenanteil im Monat. Da wäre ein Aufschlag von 15% oder so doch gar nicht so viel/ schlimm.

Ich denke mit der HUK oder Debeka sollte nicht viel verkehrt sein. Das Leistungsangebot sieht jedenfalls i.o. aus.

Die BBG spielt doch für Beamte (und sonstige) überhaupt keine Rolle. Das ist ein völlig anderes PKV-Konstrukt mit der Beihilfe (Heilfürsorge etc. lassen wir mal unberücksichtigt, weil für Richter und übliche jur. Beamte irrelevant) als die normale Versicherung in der PKV, für die die KV BBG überschritten sein muss. Der Aufschlag richtet sich allein nach dem Versicherungstarif der PKV. Alternativ zum Aufschlag kommt der Ausschluss bestimmter Krankheiten in Betracht. Regelmäßig wirst Du da nicht wählen können, sondern die PKV sagt Dir, ob sie Dich mit Aufschlag (insbes. bei Öffnungsaktion) oder Ausschluss bestimmter Leistungsfälle versichert-oder eben gar nicht.
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PKV Concordia? - von Gast - 22.10.2021, 12:31
RE: PKV Concordia? - von Gast - 22.10.2021, 12:50
RE: PKV Concordia? - von Gast - 22.10.2021, 14:02
RE: PKV Concordia? - von 42stimmtimmer - 22.10.2021, 16:19
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RE: PKV Concordia? - von Gast - 22.10.2021, 17:11
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RE: PKV Concordia? - von Sky - 25.10.2021, 09:23
RE: PKV Concordia? - von Gast - 25.10.2021, 09:46
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RE: PKV Concordia? - von Gast - 25.10.2021, 14:43
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