25.10.2021, 09:46
(25.10.2021, 09:23)Sky schrieb: Von wie viel Aufschlag reden wir da eigentlich? Die Beitragsbemessungsgrenze des als Grundlage berechneten Einkommens liegt doch bei 50k brutto, wenn ich das richtig verstanden habe. Bedeutet also für R1 steigt das ganze bei steigendem Gehalt nicht weiter an, da man die 50k bereits meist bei Berufseinstieg schon erreicht hat.
Das sind bei den Durchschnittsbeiträgen von 14% und 50% Beihilfe rund 300€ Eigenanteil im Monat. Da wäre ein Aufschlag von 15% oder so doch gar nicht so viel/ schlimm.
Ich denke mit der HUK oder Debeka sollte nicht viel verkehrt sein. Das Leistungsangebot sieht jedenfalls i.o. aus.
Max. 30%, es kann aber auch sein, dass Du einen Leistungsausschluss für bestimmte Sachen bekommst. Das habe ich leider und das ist recht unschön. Dann hast Du dafür keinen Versicherungsschutz und musst für den Teil, der nicht durch Beihilfe gedeckt ist, selbst aufkommen.
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