20.10.2021, 20:57
Kann mich meinem Vorredner anschließen.
Beim Rausschreiben kann/sollte man darauf achten, sich nicht in in Detail-/Einzelfragen zu verlieren. Ich habe versucht mir nur Folgendes rauszuschreiben:
1. grundlegend besondere Struktur/Einstieg in eine Klausur (etwa bei meiner ersten Prätendentenstreit-Klausur oder bei einer Rev aus Sicht der StA)
2. Materielle Sachen, die ich für grundlegend relevant hielt. Beispiel (bei mir, bitte köpft mich nicht dafür, dass ich es vorher nicht wusste): Analogie zu § 840 III im Innenverhältnis bei Aufeinandertreffen von Gefährdungshaftungen. Halt Sachen, von denen man glaubt, dass die immer mal wieder dran kommen könnten
Bei mir hat da so gut geklappt, aber garantiert natürlich nichts.
Beim Rausschreiben kann/sollte man darauf achten, sich nicht in in Detail-/Einzelfragen zu verlieren. Ich habe versucht mir nur Folgendes rauszuschreiben:
1. grundlegend besondere Struktur/Einstieg in eine Klausur (etwa bei meiner ersten Prätendentenstreit-Klausur oder bei einer Rev aus Sicht der StA)
2. Materielle Sachen, die ich für grundlegend relevant hielt. Beispiel (bei mir, bitte köpft mich nicht dafür, dass ich es vorher nicht wusste): Analogie zu § 840 III im Innenverhältnis bei Aufeinandertreffen von Gefährdungshaftungen. Halt Sachen, von denen man glaubt, dass die immer mal wieder dran kommen könnten
Bei mir hat da so gut geklappt, aber garantiert natürlich nichts.
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Mit Klausuren Lernen? - von Martin - 20.10.2021, 19:42
RE: Mit Klausuren Lernen? - von Irgendwer - 20.10.2021, 20:23
RE: Mit Klausuren Lernen? - von Fischkopp - 20.10.2021, 20:57
RE: Mit Klausuren Lernen? - von der_david - 21.10.2021, 20:48









