17.10.2021, 12:22
(17.10.2021, 11:51)Gast schrieb: Zu Frage 1:
Mdt. bekommt die Rechnung mit dem Klagentwurf. Die Klage geht dann nur raus, wenn die Rechnung bezahlt ist. So wäre es wirklich korrekt. Alles andere ist viel zu riskant.
Hier der Threadersteller.
Danke für eure hilfreichen Antworten.
Zu dem letzten Beitrag: das wäre dann doch aber eh nur ein sehr geringer Betrag, den ich bis dato überhaupt abrechnen könnte bei meinem Streitwert von 300€, denn mit Klageeinreichung ist ja noch gar nicht bekannt, ob noch weitere Gebühren - wie die Verfahrensgebühr - dazu kommen (was in meinem Fall auch nicht passiert ist). Eine Rechnung über die wenigen Euro mit der bis Klageeinreichung anfallenden Verfahrensgebühr + Auslagen loszuschicken (wir reden hier von insgesamt 50€!, die ich gebührenmäßig geltend machen kann): da habe ich da ehrlich gesagt wenig Bedenken. Aber klar, wenn der Streitwert höher ist und bereits die Verfahrensgebühr ordentlich ist, dann macht es Sinn, sich vorab den Teil zu sichern, bevor man später seinem Geld hinterher rennt.
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