16.10.2021, 14:22
(14.10.2021, 12:40)Gast schrieb: Hallo, da mir hier schonmal gut geholfen wurde, wage ich es erneut.
Ich habe meinen allerersten einen kleinen Rechtsstreit für einen Mandanten gewonnen und einen KFA an das Gericht gestellt - das wird allerdings noch eine Weile dauern. Das Urteil ist nicht mehr mit Rechtsmittel angreifbar, da Streitwert nur 300 Euro waren und die Berufung nicht zugelassen wurde.
Frage 1: Ich frage mich, wann ich meine Rechnung für die gerichtliche Tätigkeit an meinen Mandanten schicken kann/sollte:
1) Wenn der KFA da ist, um sicherzugehen, dass ich mich nicht verrechnet habe.
2) Jetzt schon -> allerdings kann es sein, dass der Beklagte nochmal von mir ein kurzes Aufforderungsschreiben bekommen muss, wenn er nicht zahlt (aber das dürfte ja m.E. egal sein, da ich es eh nicht weiter abrechne -> dem Beklagten würden wir dabei eh mitteilen (bzw. er weiß das auch jetzt schon), dass er den Betrag dann direkt an meinen Mandanten überweisen soll.
Frage 2: Zudem frage ich mich, was als Leistungszeitraum auf der Rechnung an meinen Mandanten anzugeben ist also wie detailliert das anzugeben ist:
1) Wirklich den genauen Tag/Monat als ich Klage eingereicht habe bis zu dem Tag/Monat als das Urteil kam?
2) Oder kann man es sich hier deutlich einfacher machen und - angenommen Klage wurde im Juli erhoben und das Urteil kam nun im Oktober, dass ich als Leistungszeitraum einfach Juli - Oktober 2021 auf der Rechnung angebe?
Vielen Dank für jegliche Tipps dazu!
Frage 1:
Kostenrechnung jetzt erstellen. Bis der KfB da ist, kann es noch ewig dauern. Korrigieren kannst du deine Rechnung dann ggf. immer noch.
Frage 2:
Monat reicht. Dient nur der Umgrenzung. Zum Teil fällt in den gleichen Zeitraum auch geschg (Anrechnung Abrechnung!, deshalb macht es sich mit Tag und Monat ganz gut.
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Abrechnungsfrage gegenüber Mandanten (Zeitpunkt und Leistungszeitraum) - von Gast - 14.10.2021, 12:40
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