05.10.2021, 22:02
(05.10.2021, 21:45)Praktiker schrieb: Vergiss beides. Es geht darum, dass Du in Ausübung Deines Amtes dem Dienstherrn oder Dritten Schäden verursachst.
Was Dritte angeht, gibt es Amtshaftung, bei Spruchrichtertätigkeit zudem überhaupt nur für Rechtsbeugung, und in beiden Fällen kann (Ermessen!) das Land nur bei grober Fahrlässigkeit Ersatz von Dir verlangen.
Privathaftpflicht braucht man zwingend, so etwas hingegen nicht.
Über Berufsunfähigkeit kann man aber noch nachdenken.
Genau!
Im übrigen ist die Berufshaftpflicht soweit ich weiß auch häufig über den Richterbund mitversichert, wenn man dort eintritt.
Nachrichten in diesem Thema
Versicherungsschutz für Richter - von Proberichterin - 05.10.2021, 20:15
RE: Versicherungsschutz für Richter - von Praktiker - 05.10.2021, 21:45
RE: Versicherungsschutz für Richter - von Gast007 - 05.10.2021, 22:02
RE: Versicherungsschutz für Richter - von Gast - 05.10.2021, 22:35
RE: Versicherungsschutz für Richter - von Gast - 06.10.2021, 10:06
RE: Versicherungsschutz für Richter - von Praktiker - 08.10.2021, 20:19
RE: Versicherungsschutz für Richter - von Gast - 08.10.2021, 19:52








