18.07.2018, 00:48
(17.07.2018, 21:44)Shlomo schrieb:(17.07.2018, 18:23)Erdbär_NRW schrieb: Und nicht vergessen, bei der Aufrechterhaltung des VU zu tenorieren: "mit der Maßgabe, dass die vorläufige Vollstreckbarkeit sich nach diesem Urteil richtet".
Dieser Zusatz ist aus meiner Sicht bei uns in Hessen nicht üblich. Das kann natürlich in nrw anders sein.
Hast natürlich Recht, der Zusatz wäre hier falsch, weil ja auch aus dem neuen Urteil ohne Sicherheit vollstreckt werden darf. Ich hatte übersehen, dass ein Fall des § 708 Nr. 11 ZPO vorlag. :sleepy: Die Tenorierung mit der "Maßgabe" wird von Anders/Gehle (Abschnitt H Rn. 19) empfohlen, wenn ein Fall des § 709 Satz 3 ZPO vorliegt.
Nachrichten in diesem Thema
Frage zur Vorläufigen Vollstreckbarkeit - von NDS - 16.07.2018, 21:00
RE: Frage zur Vorläufigen Vollstreckbarkeit - von Shlomo - 16.07.2018, 22:42
RE: Frage zur Vorläufigen Vollstreckbarkeit - von Erdbär_NRW - 17.07.2018, 18:23
RE: Frage zur Vorläufigen Vollstreckbarkeit - von Shlomo - 17.07.2018, 21:44
RE: Frage zur Vorläufigen Vollstreckbarkeit - von Erdbär_NRW - 18.07.2018, 00:48
RE: Frage zur Vorläufigen Vollstreckbarkeit - von Gästin33 - 24.09.2018, 06:54


