17.07.2018, 21:44
(17.07.2018, 18:23)Erdbär_NRW schrieb: Und nicht vergessen, bei der Aufrechterhaltung des VU zu tenorieren: "mit der Maßgabe, dass die vorläufige Vollstreckbarkeit sich nach diesem Urteil richtet".
Dieser Zusatz ist aus meiner Sicht bei uns in Hessen nicht üblich. Das kann natürlich in nrw anders sein.
Nachrichten in diesem Thema
Frage zur Vorläufigen Vollstreckbarkeit - von NDS - 16.07.2018, 21:00
RE: Frage zur Vorläufigen Vollstreckbarkeit - von Shlomo - 16.07.2018, 22:42
RE: Frage zur Vorläufigen Vollstreckbarkeit - von Erdbär_NRW - 17.07.2018, 18:23
RE: Frage zur Vorläufigen Vollstreckbarkeit - von Shlomo - 17.07.2018, 21:44
RE: Frage zur Vorläufigen Vollstreckbarkeit - von Erdbär_NRW - 18.07.2018, 00:48
RE: Frage zur Vorläufigen Vollstreckbarkeit - von Gästin33 - 24.09.2018, 06:54

