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Wohlwollen im Examen
Praktiker
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Beiträge: 2.008
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#55
29.09.2021, 16:50
(28.09.2021, 17:57)Gast schrieb:  
(28.09.2021, 06:37)Praktiker schrieb:  
(27.09.2021, 09:20)Gast schrieb:  
(27.09.2021, 00:29)HessenGast! schrieb:  Gibt es hier seit den letzten Durchgängen neue Erkenntnisse? :)

Nö alles wie immer. 

Du wirst die Korrektoren haben, die darauf schwören alles perfekt und gerecht zu machen und behaupten, dass die bösen Korrektoren ein Hirngespinst sind und nicht existieren. Meist mit dem gleichen Gedanken Justiz (meisten Korrektoren sind aus dieser) macht keine Fehler. Jeder korrigiert jede Klausur vollkommen umfassend und nimmt sich ausreichend Zeit und stellt eine perfekte nachvollziehbare Bewertung zusammen. Man denkt gar nicht dran, zu schludern oder sich kürzer zu fassen. Dafür ist man zu perfekt. Das Weltbild muss man aufrecht erhalten. Es wird natürlich auch jedes Argument gewürdigt und nicht angekreidet, dass der Kandidat ein einzelnes BGH-Urteil nicht kannte. Sowas gibt's natürlich nicht. Nicht bei unseren Korrektoren! 

Wirst die Leute haben, die das genaue Gegenteil behaupten und die bösen Korrektoren anprangern. An einem selbst kann es natürlich nie liegen, wenn man alle Probleme übergeht und dann nicht mal 4 Punkte kriegt. Die haben alle perfekt gelernt und sich vorbereitet. 

Wirst vielleicht mal den ein oder anderen Korrektor haben, der vielleicht mal selbst Mängel zu gibt. 

Wirst Korrektoren haben, die Transparenzprobleme anerkennen ("eine gute und gelungene Klausur, 9 Punkte. Dem schließe ich mich an " liest sich immer toll als Adressat). 

Wirst Korrektoren haben die sich wirklich Mühe geben. Wirst welche haben, bei denen die Skala bei 12 aufhört.

Also alles wie immer. Schuldzuweisungen auf beiden Seiten ohne Fortschritt. 

Aber ernsthaft drüber nachdenken, dass es Korrekturen gibt, die nichtssagend sind und einfach eine klare Divergenz zwischen Erwartung und Realität besteht, will man nicht. 
Hat man immer so gemacht. Wo käme man da denn hin, könnte ja jeder kommen. 

Ein Notensystem mit 18 Punkten, in dem es eigentlich nie mehr als 16 gibt, ist als Ankerpunkt und Skala auch eher mäßig. Kann man Nichtjuristen auch einfach nicht erklären, aber die sind einfach zu "blöd" (mein LG Ausbilder, man habe ihn selig).

Alles wie immer :)


Findest Du? Aus eigenen und fremden Berufungssachen würde ich eher schließen, dass sehr oft Fehler unterlaufen, die sich aber glücklicherweise nicht immer aufs Ergebnis auswirken... ich würde auch sagen, dass jedenfalls die meisten Zivilrichter, die ich kenne, eher bedenkenhaft sind und viel zweifeln, ob sie nichts übersehen haben.

War eher als Zusammenfassung gedacht für die Korrekturen. Diese Diskussionen führen doch selten zu was und ändern tut sich eh nichts, da es nicht "die Fehlerquelle" bei Korrekturen gibt und alle Seiten zu gewissem Grad Recht haben. 

Meine Wahrnehmung zum von dir markierten Bereich ist nur, dass gerade Richter häufig dieses klassische Klischee der eigenen Unfehlbarkeit erfüllen. Ist aber natürlich  vollkommen subjektiv. In der breiten Masse der Urteile wird es wahrscheinlich alles gut sein, aber es gibt mehr "Quellen", wo sich eine derartige Einstellung zeigen kann. 

Aber selbst in Angesichts der vollkommenen Fehlerhaftigkeit waren Richter aus meiner Erfahrung häufig sehr beharrlich, wohingegen Anwälte (zumindest intern) häufig bei jeder unbedeutenden Kleinigkeit sehr sehr kritisch sind. 
Mein LG Ausbilder der meinte, dass für 323 V BGB bei nicht behebbaren Mängeln auch die 5% relevant ist, das 439 BGB im b2c Bereich nicht Ein- und Ausbau erfasst (2018!), dass ein Vertrag bei Schwarzarbeit im übrigen wirksam bleibt, Mieten problemlos nach Minderung zurückgefordert werden können und 814 BGB vollkommen irrelevant ist. 
Die Strafrichterin die 9/10 Verständigungen hinkriegt und immer einen Rechtsmittelverzicht einholt mit der Auffassung natürlich ist der wirksam. Dazu noch sehr viele AG-Erlebnisse ("natürlich erfasst Rücktritt auch SE"), wobei das auch auf fehlende Vorbereitung zurückgeführt werden kann. 
Wobei die Strafrechtsanwältin von einer gewissen Baurechts-Boutique niemand übertrifft, da gab's in 4 Wochen so gut wie keine richtige Aussage. Vielleicht lag das auch einfach am AG-Konzept. Alles aber natürlich nur eigene Empirie aber an irgendwas muss ich mich ja orientieren. 

Will dieses Fass hier aber nicht erneut aufmachen. Die nächste Richter sind grandios vs alle unfähig - Diskussion wird schon kommen. Hat ja schon in dem Urlaubsthread (erneut) angefangen... Hier geht's um was anderes. 

Die Frage ist bei der 2. Instanz auch, ob da nicht etwaige fehlerhafte Sachen in erster Instanz hängen bleiben. Rechtsmittel lohnen sich nicht immer/gehen nicht immer und wer weiß, ob man jeden Fehler auch wiederfindet. Insofern hast du natürlich mehr Erfahrung, waren nur zwei Gedanken die mir dazu kamen. 

Meine Strafrichterin (s. Blocktext oben) bspw meinte, dass sie so seit 10 Jahren vorgeht und noch nie aufgehoben worden sei und sie "ihre Anwälte auch gut kenne".

An dieser Stelle aber auch eine Entschuldigung meinerseits für den vollkommenen off topic Beitrag, aber Praktiker verdient eine Reaktion.

Danke!!
Ich glaube gar nicht mal, dass in der breiten Masse alles gut sein wird. Ich kenne nur sehr, sehr viele Kollegen, die sich bei ihren Entscheidungen sehr schwer tun, immer befürchten, etwas übersehen zu haben, und es sich jedenfalls gar nicht leicht machen. Wir hatten mal eine Untersuchung zur Work-Life-Balance, deren Ergebnis etwas vereinfacht war, dass die Rechtspfleger überzeugt sind, immer alles richtig zu machen, während die Richter immer befürchten, Fehler gemacht zu haben. Nach meinem Eindruck (dazu gab es offenbar keine Untersuchung) sind aber Amtsrichter und Strafrichter tendenziell eher selbstbewusst, was strukturelle Gründe haben dürfte, während Zivilrechtler am LG eher zu den Bedenkenhaften gehören. Dass sie durchaus Fehler machen, erfahren beide Gruppen jedenfalls regelmäßig durch Rechtsbehelfe ("nie abgeändert" ist unrealistisch). 

Und damit gern zurück zum Thema. Wer nachts mitunter aufwacht und sich fragt, ob er die Beweislast nicht doch verkannt haben könnte, wundert sich halt etwas über das Klischee...
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