16.07.2018, 21:00
Moinsen zusammen,
folgender Fall:
Kläger beantragt, Bekl zur Zahlung von 4400€+Zinsen zu verurteilen.
Es ergeht ein VU gg den Beklagten, der einen zulässigen Einspruch dagegen einlegt.
Nunmehr wird das VU iHv 1100€+Zinsen aufrechterhalten und im Übrigen aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Wie lautet der Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit?
Dank im Voraus,
LG aus Oldenburg
folgender Fall:
Kläger beantragt, Bekl zur Zahlung von 4400€+Zinsen zu verurteilen.
Es ergeht ein VU gg den Beklagten, der einen zulässigen Einspruch dagegen einlegt.
Nunmehr wird das VU iHv 1100€+Zinsen aufrechterhalten und im Übrigen aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Wie lautet der Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit?
Dank im Voraus,
LG aus Oldenburg
Nachrichten in diesem Thema
Frage zur Vorläufigen Vollstreckbarkeit - von NDS - 16.07.2018, 21:00
RE: Frage zur Vorläufigen Vollstreckbarkeit - von Shlomo - 16.07.2018, 22:42
RE: Frage zur Vorläufigen Vollstreckbarkeit - von Erdbär_NRW - 17.07.2018, 18:23
RE: Frage zur Vorläufigen Vollstreckbarkeit - von Shlomo - 17.07.2018, 21:44
RE: Frage zur Vorläufigen Vollstreckbarkeit - von Erdbär_NRW - 18.07.2018, 00:48
RE: Frage zur Vorläufigen Vollstreckbarkeit - von Gästin33 - 24.09.2018, 06:54

