28.09.2021, 23:21
(28.09.2021, 12:47)Andreas schrieb: Hallo zusammen,
wie tenoriert man denn bei einer stattgebenden Vollstreckungsgegenklage, wenn der Kläger nur mit einer rechtshemmenden Einrede, also zum Beispiel einem Leistungsverweigerungsrecht aus § 320 BGB durchdringt. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass es dann heißt: [...] wird "derzeit" für unzulässig erklärt. Ich Frage mich auch, wie der Vollstreckungsgläubiger dann wieder vollstrecken kann, wenn das Leistungsverweigerungsrecht weggefallen ist. Die Vollstreckungsorgane können das ja in der Regel nicht prüfen.
Das spricht sehr dafür, dass die Voraussetzung dafür, dass wieder vollstreckt werden darf, in allen Fällen in den Tenor muss analog zu dem "bis zum" für die Stundung.
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Tenor Vollstreckungsgegenklage - von Andreas - 28.09.2021, 12:47
RE: Tenor Vollstreckungsgegenklage - von Culpa - 28.09.2021, 14:20
RE: Tenor Vollstreckungsgegenklage - von Andreas - 28.09.2021, 14:32
RE: Tenor Vollstreckungsgegenklage - von Culpa - 28.09.2021, 14:59
RE: Tenor Vollstreckungsgegenklage - von Andreas - 28.09.2021, 16:16
RE: Tenor Vollstreckungsgegenklage - von Culpa - 28.09.2021, 14:29
RE: Tenor Vollstreckungsgegenklage - von Andreas - 28.09.2021, 14:33
RE: Tenor Vollstreckungsgegenklage - von Praktiker - 28.09.2021, 23:21
RE: Tenor Vollstreckungsgegenklage - von Culpa - 29.09.2021, 09:09
RE: Tenor Vollstreckungsgegenklage - von Praktiker - 29.09.2021, 16:17









