23.09.2021, 18:54
Das stimmt so nicht ganz: die Laufbahnbefähigung für den gD ist zu derjenigen für den hD kein minus, sondern ein aliud. Sie liegt daher nicht automatisch mit der Befähigung zum Richteramt vor. Ausnahme: die Rechtspflegerlaufbahn, diese kann nach § 2 Abs. 3 RpflG - wie beispielsweise in NRW mitunter praktiziert - ausdrücklich auch von Volljuristen beschritten werden.
Nichtsdestotrotz ist ein Einstieg in den sonstigen gD auch für Volljuristen möglich, sie sind dann laufbahnrechtlich eben keine "Regelbewerber", sondern "andere Bewerber". Die Einstellungspraxis der verschiedenen Behörden ist insoweit sehr unterschiedlich, manche machen es tatsächlich ungern bis gar nicht, weil sie Angst vor dem baldigen Absprung oder übertriebenen Aufstiegsallüren des formal überqualifizierten Bewerbers haben. Nicht selten werden aber gD-Stellen auch explizit für Volljuristen ausgeschrieben (mitunter freilich zunächst im Angestelltenverhältnis).
Zur zweiten Frage des TE: ein klassisches gD-Studium ist prinzipiell natürlich auch für Volljuristen noch möglich. Zur konkreten Einstellungspraxis der Behörden gilt wieder das gesagte: sie dürfte unterschiedlich sein. Rückfragen wird es möglicherweise schon geben, aber zB in BY musst Du vorher ohnehin durch die LPA-Auswahlprüfung und danach gehts meist nur noch nach der dort erreichten Platzziffer.
Angesichts der durchaus vorhandenen Optionen zum Direkteinstieg stellt sich halt die Frage nach der Sinnhaftigkeit von drei Jahren Internatsatmosphäre im Kreise frischgebackener Abiturienten an einer Verwaltungs-FH. Danach bist Du allerdings laufbahnrechtlich jedem anderen gD-Anwärter gleichgestellt.
Nichtsdestotrotz ist ein Einstieg in den sonstigen gD auch für Volljuristen möglich, sie sind dann laufbahnrechtlich eben keine "Regelbewerber", sondern "andere Bewerber". Die Einstellungspraxis der verschiedenen Behörden ist insoweit sehr unterschiedlich, manche machen es tatsächlich ungern bis gar nicht, weil sie Angst vor dem baldigen Absprung oder übertriebenen Aufstiegsallüren des formal überqualifizierten Bewerbers haben. Nicht selten werden aber gD-Stellen auch explizit für Volljuristen ausgeschrieben (mitunter freilich zunächst im Angestelltenverhältnis).
Zur zweiten Frage des TE: ein klassisches gD-Studium ist prinzipiell natürlich auch für Volljuristen noch möglich. Zur konkreten Einstellungspraxis der Behörden gilt wieder das gesagte: sie dürfte unterschiedlich sein. Rückfragen wird es möglicherweise schon geben, aber zB in BY musst Du vorher ohnehin durch die LPA-Auswahlprüfung und danach gehts meist nur noch nach der dort erreichten Platzziffer.
Angesichts der durchaus vorhandenen Optionen zum Direkteinstieg stellt sich halt die Frage nach der Sinnhaftigkeit von drei Jahren Internatsatmosphäre im Kreise frischgebackener Abiturienten an einer Verwaltungs-FH. Danach bist Du allerdings laufbahnrechtlich jedem anderen gD-Anwärter gleichgestellt.
Nachrichten in diesem Thema
Der leidige gehobene Dienst - von Gast XY - 22.09.2021, 20:05
RE: Der leidige gehobene Dienst - von der_david - 22.09.2021, 20:27
RE: Der leidige gehobene Dienst - von Gast - 23.09.2021, 18:54
RE: Der leidige gehobene Dienst - von der_david - 23.09.2021, 19:36
RE: Der leidige gehobene Dienst - von Gast - 23.09.2021, 19:06
RE: Der leidige gehobene Dienst - von Gast - 23.09.2021, 19:15








