21.09.2021, 11:58
Welche Besonderheiten muss man beachten, wenn die StA Revision einlegt?
In der Zulässigkeit bei der Befugnis: StA darf zugunsten und zuungunsten des Angekl. einlegen. Das ist klar.
Gibt es auch in der Begründetheit irgendwelche Besonderheiten? Habe den Russack überflogen aber nichts gefunden.
In der Zulässigkeit bei der Befugnis: StA darf zugunsten und zuungunsten des Angekl. einlegen. Das ist klar.
Gibt es auch in der Begründetheit irgendwelche Besonderheiten? Habe den Russack überflogen aber nichts gefunden.
Nachrichten in diesem Thema
StA Revision - von Gast0210 - 21.09.2021, 11:58
RE: StA Revision - von Fischkopp - 21.09.2021, 12:07
RE: StA Revision - von Gast0210 - 21.09.2021, 12:43