11.09.2021, 10:31
Um die Diskussion vielleicht wieder auf ein etwas sachlicheres Feld zu führen, etwas zu den Notenanforderungen beim VG aus meiner mehrjährigen Erfahrung dort:
Vor der Zunahme der Asylverfahren hatte die Mehrzahl der Kollegen schon sehr gute Noten, d.h. im Regelfall mindestens ein hohes VB oder ein Gut, selten auch ein Sehr Gut. Ich bin damals mit zweimal Gut eingestellt worden. Darüber gesprochen hat man nicht, aber mehrere der Neueingestellten waren im 1. oder 2. Examen unter den Landesbesten, womit ihre Noten publik waren. Danach sind die Anforderungen etwas gesunken, was in meinen Augen aber nicht schlimm war. Ab einer gewissen Notenschwelle wird der Glücksfaktor doch recht hoch im Examen, und letztendlich besteht der Richterberuf aus deutlich mehr, als jede dogmatische Verästelung nachzuvollziehen.
Braucht man derartige hohe Noten für die Arbeit am VG? Ein klares Nein. Letztendlich sind die Notenanforderungen eine Reaktion auf die geringe Zahl an Plätzen der letzten Jahrzehnte, und nicht, weil der Job so viel anspruchsvoller wäre als beim Zivilgericht o.ä. Die wenigsten Fälle sind Verwaltungs- oder Verfassungsrecht am Hochreck. Das Niveau habe ich jetzt auch nicht als unermesslich hoch erlebt. Gerade unter den Vorsitzenden der Jahrgänge 50 plus sind schon bisweilen wirklich mäßige Juristen vertreten, die eher durch Anpassung befördert worden sind. Sobald die Fälle mal spannend werden, steigen solche Leute aus der Prüfung aus oder begnügen sich mit apodiktischen Behauptungen oder einem Autoritätsargument.
Schmunzeln muss ich darüber, dass ein Teilnehmer hier das hohe Gut der Beweiswürdigung beim VG betont. Da ist eher das Gegenteil statistisch nachgewiesen. Sowohl Wagner, Das Ende der Wahrheitssuche als auch Vierhaus, Beweisrecht im Verwaltungsprozess beschäftigen sich eingehend und unter zahlreichen Nachweisen mit der Abneigung der Verwaltungsrichter, Tatsachenfragen aufzuklären ("Lieber zehn Seiten schreiben als eine Dreiviertelstunde einen Zeugen vernehmen"). Ob man das im Berufsleben anders handhabt, hängt m.E. nicht mit der Examensnote zusammen, sondern damit, ob man bereit ist, sich diesem jahrzehntelangen Trend und dem Druck durch "altgediente Kollegen", die Preise nicht zu verderben, entgegenzusetzen. Das ist also eher eine Frage der richterlichen Unabhängigkeit oder der persönlichen Ethik. Hier habe ich oft erlebt, dass gerade fachlich gute Kollegen, die es eigentlich besser wissen müssten, unter Karrieregesichtspunkten den Weg des geringsten Widerstandes gehen.
Vor der Zunahme der Asylverfahren hatte die Mehrzahl der Kollegen schon sehr gute Noten, d.h. im Regelfall mindestens ein hohes VB oder ein Gut, selten auch ein Sehr Gut. Ich bin damals mit zweimal Gut eingestellt worden. Darüber gesprochen hat man nicht, aber mehrere der Neueingestellten waren im 1. oder 2. Examen unter den Landesbesten, womit ihre Noten publik waren. Danach sind die Anforderungen etwas gesunken, was in meinen Augen aber nicht schlimm war. Ab einer gewissen Notenschwelle wird der Glücksfaktor doch recht hoch im Examen, und letztendlich besteht der Richterberuf aus deutlich mehr, als jede dogmatische Verästelung nachzuvollziehen.
Braucht man derartige hohe Noten für die Arbeit am VG? Ein klares Nein. Letztendlich sind die Notenanforderungen eine Reaktion auf die geringe Zahl an Plätzen der letzten Jahrzehnte, und nicht, weil der Job so viel anspruchsvoller wäre als beim Zivilgericht o.ä. Die wenigsten Fälle sind Verwaltungs- oder Verfassungsrecht am Hochreck. Das Niveau habe ich jetzt auch nicht als unermesslich hoch erlebt. Gerade unter den Vorsitzenden der Jahrgänge 50 plus sind schon bisweilen wirklich mäßige Juristen vertreten, die eher durch Anpassung befördert worden sind. Sobald die Fälle mal spannend werden, steigen solche Leute aus der Prüfung aus oder begnügen sich mit apodiktischen Behauptungen oder einem Autoritätsargument.
Schmunzeln muss ich darüber, dass ein Teilnehmer hier das hohe Gut der Beweiswürdigung beim VG betont. Da ist eher das Gegenteil statistisch nachgewiesen. Sowohl Wagner, Das Ende der Wahrheitssuche als auch Vierhaus, Beweisrecht im Verwaltungsprozess beschäftigen sich eingehend und unter zahlreichen Nachweisen mit der Abneigung der Verwaltungsrichter, Tatsachenfragen aufzuklären ("Lieber zehn Seiten schreiben als eine Dreiviertelstunde einen Zeugen vernehmen"). Ob man das im Berufsleben anders handhabt, hängt m.E. nicht mit der Examensnote zusammen, sondern damit, ob man bereit ist, sich diesem jahrzehntelangen Trend und dem Druck durch "altgediente Kollegen", die Preise nicht zu verderben, entgegenzusetzen. Das ist also eher eine Frage der richterlichen Unabhängigkeit oder der persönlichen Ethik. Hier habe ich oft erlebt, dass gerade fachlich gute Kollegen, die es eigentlich besser wissen müssten, unter Karrieregesichtspunkten den Weg des geringsten Widerstandes gehen.
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Richterjob - Berufswahl mit Reue? - von Gast_ - 08.09.2021, 07:04
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RE: Richterjob - Berufswahl mit Reue? - von HerrKules - 08.09.2021, 08:43
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RE: Richterjob - Berufswahl mit Reue? - von Praktiker - 10.09.2021, 22:25
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RE: Richterjob - Berufswahl mit Reue? - von 2 x a(rbeitslos) - 11.09.2021, 20:35
RE: Richterjob - Berufswahl mit Reue? - von Ginni - 11.09.2021, 21:46
RE: Richterjob - Berufswahl mit Reue? - von Sie Jorah - 12.09.2021, 08:54
RE: Richterjob - Berufswahl mit Reue? - von 2 x a(rbeitslos) - 12.09.2021, 17:33








