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  5. Wichtige Frage zur Wahlstation Hessen
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Wichtige Frage zur Wahlstation Hessen
Just Law
Unregistered
 
#1
09.09.2021, 16:40
Hallo allerseits,
ich habe bereits die Zusage für die Wahlstation von einem Unternehmen erhalten, das momentan erst einen Antrag auf Genehmigung zur Ausbildung von Referendaren beim OLG Frankfurt gestellt hat. Dieser Genehmigungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, wird aber sicher durchgehen.
 
Nun zu meiner Frage: Der Aktenvortrag wird in Hessen fachlich ja abhängig von der Wahlstation sein. Ich möchte gerne einen Aktenvortrag im allgemeinen Zivilrecht halten, bin aber etwas besorgt, weil es sich bei dem Unternehmen um eine Aktiengesellschaft handelt und man im Vorstellungsgespräch gesagt hat, dass ich viel Wirtschaftsrecht machen würde (aber eben nicht nur).
 
Findet damit mein Aktenvortrag definitiv im Wirtschafsrecht statt? Oder kann ich ihn dennoch im allgemeinen Zivilrecht machen? In jedem Unternehmen fallen schließlich auch allg. zivilrechtliche oder z.B. arbeitsrechtliche Fragestellungen zur Bearbeitung an. Wie wird in solchen Fällen unterschieden, wo der Schwerpunkt liegt und gebe ich das am Ende einfach an?
 

LG
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Wichtige Frage zur Wahlstation Hessen - von Just Law - 09.09.2021, 16:40
RE: Wichtige Frage zur Wahlstation Hessen - von Gastritis - 10.09.2021, 06:50
RE: Wichtige Frage zur Wahlstation Hessen - von Gast - 10.09.2021, 09:27
RE: Wichtige Frage zur Wahlstation Hessen - von Just Law - 10.09.2021, 09:52
RE: Wichtige Frage zur Wahlstation Hessen - von Gast - 10.09.2021, 11:46
RE: Wichtige Frage zur Wahlstation Hessen - von Gast - 10.09.2021, 22:15
RE: Wichtige Frage zur Wahlstation Hessen - von Andreas - 10.09.2021, 23:21


 

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