06.09.2021, 19:46
(06.09.2021, 13:48)Gast schrieb:(06.09.2021, 12:14)Gast schrieb:(05.09.2021, 21:15)DMOWMYH schrieb: 3. War n paar Wochen nach der Entlassung arbeitslos, dann war das kein Thema.
Das kann man so pauschal allerdings nicht sagen: als Arbeitsloser kommt man nur durch ALG1-Bezug in die GKV zurück, das kriegt man als entlassener Proberichter aber gerade nicht. Das Einkommen im neuen Job muss also zumindest am Anfang (ggf. durch Teilzeit o.ä.) unter der Pflichtversicherungsgrenze liegen, sonst funktioniert es nicht.
Nein?
Doch
GKV nur mit ALG I.
Den Anspruch haben aber eventuell einige, bei denen die letzte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung noch nicht zu lange her ist.
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Wie geht es nach Ausstieg aus der Justiz weiter - von ProbeRi - 05.09.2021, 14:59
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