05.09.2021, 14:24
Das Beurteilungswesen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland leicht. Dennoch ist Grundlage stets das DRiG, welches fachliche und persönliche Eignung von Richter:innen verlangt.
An der fachlichen Eignung kann es mangeln, wenn die Rechtskenntnisse unzureichend sind (das setzt aber wirklich grobe Schnitzer auch nach einer angemessenen Einarbeitungszeit voraus) oder wenn diese nicht sach- bzw. fallbezogen angemessen umgesetzt werden können (z.B. Erledigungszahlen dauerhaft deutlich schlechter als in der Vergleichsgruppe, Überschreiten von Fristen, mangelnde Beschleunigung bzw. Prioritisierung).
An der persönlichen Eignung kann es mangeln, wenn der Umgang mit den Verfahrensbeteiligten und/oder dem nachgeordneten Dienst inakzeptabel ist. Damit ist nicht gemeint, dass in Einzelfällen die Balance zwischen richterlicher Autorität und Verständlichkeit bzw. Fähigkeit zur Streitschlichtung schwierig zu finden sein kann. Sondern vor allem, wenn Richter:innen entweder überhaupt keine Durchsetzungsstärke haben oder wenn sie selbige mit Despotismus verwechseln.
Insgesamt habe ich den Eindruck, dass aber bei Schwierigkeiten zunächst das Gespräch gesucht und bei mangelnder Besserung dann zunächst das Eigenentlassungsgesuch angestrebt wird. Echte dienstherrenseitige Entlassungen sind selten und betreffen idR Einzelfälle von gravierendem Fehlverhalten (z.B. den stalkenden StA oder die Richterin, die die Straf(!)Verfahrensakten beim btm-abhängigen Partner bunkert).
An der fachlichen Eignung kann es mangeln, wenn die Rechtskenntnisse unzureichend sind (das setzt aber wirklich grobe Schnitzer auch nach einer angemessenen Einarbeitungszeit voraus) oder wenn diese nicht sach- bzw. fallbezogen angemessen umgesetzt werden können (z.B. Erledigungszahlen dauerhaft deutlich schlechter als in der Vergleichsgruppe, Überschreiten von Fristen, mangelnde Beschleunigung bzw. Prioritisierung).
An der persönlichen Eignung kann es mangeln, wenn der Umgang mit den Verfahrensbeteiligten und/oder dem nachgeordneten Dienst inakzeptabel ist. Damit ist nicht gemeint, dass in Einzelfällen die Balance zwischen richterlicher Autorität und Verständlichkeit bzw. Fähigkeit zur Streitschlichtung schwierig zu finden sein kann. Sondern vor allem, wenn Richter:innen entweder überhaupt keine Durchsetzungsstärke haben oder wenn sie selbige mit Despotismus verwechseln.
Insgesamt habe ich den Eindruck, dass aber bei Schwierigkeiten zunächst das Gespräch gesucht und bei mangelnder Besserung dann zunächst das Eigenentlassungsgesuch angestrebt wird. Echte dienstherrenseitige Entlassungen sind selten und betreffen idR Einzelfälle von gravierendem Fehlverhalten (z.B. den stalkenden StA oder die Richterin, die die Straf(!)Verfahrensakten beim btm-abhängigen Partner bunkert).
Nachrichten in diesem Thema
Probezeit Justiz: woran wird man gemessen? - von Berufsanfänger - 05.09.2021, 10:26
RE: Probezeit Justiz: woran wird man gemessen? - von Gast - 05.09.2021, 11:33
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RE: Probezeit Justiz: woran wird man gemessen? - von Praktiker - 06.09.2021, 07:41
RE: Probezeit Justiz: woran wird man gemessen? - von Gast - 06.09.2021, 09:05
RE: Probezeit Justiz: woran wird man gemessen? - von Gast - 06.09.2021, 09:16
RE: Probezeit Justiz: woran wird man gemessen? - von Praktiker - 06.09.2021, 19:17
RE: Probezeit Justiz: woran wird man gemessen? - von Gast - 05.09.2021, 12:19
RE: Probezeit Justiz: woran wird man gemessen? - von Gast - 05.09.2021, 13:15
RE: Probezeit Justiz: woran wird man gemessen? - von Auch Bln - 05.09.2021, 14:24
RE: Probezeit Justiz: woran wird man gemessen? - von Praktiker - 05.09.2021, 15:35
RE: Probezeit Justiz: woran wird man gemessen? - von Gast - 05.09.2021, 18:18
RE: Probezeit Justiz: woran wird man gemessen? - von Praktiker - 05.09.2021, 21:41
RE: Probezeit Justiz: woran wird man gemessen? - von Gast - 05.09.2021, 16:12
RE: Probezeit Justiz: woran wird man gemessen? - von RiLG - 05.09.2021, 18:55
RE: Probezeit Justiz: woran wird man gemessen? - von Gast - 05.09.2021, 20:27
RE: Probezeit Justiz: woran wird man gemessen? - von Gast - 05.09.2021, 20:32