05.09.2021, 12:42
(05.09.2021, 08:29)Gast schrieb:(04.09.2021, 18:07)Gast schrieb: ich finde schon meine Erstkorrektur teilweise unverschämt, insbesondere bei den Anwälten. die Korrektoren haben nur eine Lösungsskizze geschrieben und gar keine Bezug zu meiner Klausur genommen. nur am ende findet man zwei Sätze zu meiner Klausur und dann eine Note.
in meinen Augen funktioniert das ganze system auch nicht. man benötigt schon Korrektoren die das hauptberuflich machen. habe es schon in meiner Zeit als Korrektor an der Uni gemerkt. ich habe damals für einen Block mit 25 Klausuren drei ganze Tage gebraucht. ich bin zwar nicht der schnellste aber ein Anwalt kann sich das doch gar nicht leisten. die machen das nebenbei.
Hauptberuflich korrigieren, ernsthaft?
Richter, Staatsanwälte oder Anwälte machen die Korrektur doch alle neben ihrer Arbeit. viele sind bis zum Anschlag belastet. ein Großteil der Anwälte bekommen einen Stundenlohn von über 200 €. so viele Klausuren lassen sich gar nicht in der Stunde korrigieren, um den Verlust wieder einzuholen. die Staatsbediensteten sollte man von ihrer Tätigkeit freistellen zur Korrektur, damit man sich ohne Zeitdruck der Korrektur widmen kann. das ganze System ist darauf ausgelegt, möglichst keine unnötigen Kosten zu verursachen.
ich kann es mir auch vorstellen, dass es beim erstellen der Klausuren nicht viel anders abläuft. es müssen jeden Monat 8 Klausuren geschrieben werden. das nimmt auch viel Zeit in Anspruch und dann läuft es darauf hinaus, dass wir eine OLG Entscheidungen zum Erbrecht bekommen.
andererseits wird sich meiner Ansicht nach an den Noten nicht viel ändern. man erkennt schon auf den ersten Blick, ob eine Klausur gut oder schlecht ist.
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Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?! - von Juris876 - 03.09.2021, 21:55
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