05.09.2021, 12:33
(04.09.2021, 15:17)RichterBW schrieb:(04.09.2021, 14:57)Gast schrieb:(04.09.2021, 10:17)RichterBW schrieb:(04.09.2021, 08:51)omnimodo schrieb: Eine enorme Verbesserung der Notengerechtigkeit wäre eine Blindkorrektur mit anschließendem Angleichungsverfahren bei Differenz über 3-4 Punkte sowie zB bei 2 und 4 Punkten.
Das würde natürlich den Job des sog Zweit"korrektors" eliminieren.
Das wäre in der Tat eine sinnvolle Änderung und würde ich auch befürworten. Würde aber natürlich nicht zu besseren Noten im Schnitt führen (auch nicht unbedingt zu schlechteren.
Die Ankertheorie widerspricht dir entschieden.
Wer eine etwas als Gutachter zu bewerten hat und bereits eine Bewertung vorliegen hat, der orientiert sich stets anhand der ersten Bewertung. Das ist ein psychologisch nachgewiesenes Konstrukt.
Es sind daher mehr Abweichungen zu erwarten, je unterschiedlicher die Korrektoren sind und je unterschiedlicher sie korrigieren.
Klar mag es mehr Abweichungen geben, aber nicht nur zu einer besseren Punktzahl, sondern etwa gleich in beide Richtungen.
Gerade im Grenzbereich 3/4 Punkte kann sich das durchaus eher negativ auswirken. Wenn der Zweitprüfer eher zu 3 Punkten tendiert, kann es bei offener Korrektur sein, dass er doch 4 Punkte gibt, wenn das der Erstprüfer getan hat. Bei Blindkorrektur sind es dann 3+4 Punkte, d.h. Durchschnitt 3,5 = nicht bestanden. Umgekehrt, wenn ich als Zweitprüfer zu 4 Punkten tendiere, gebe ich auch 4 (oder 5), selbst wenn ich weiß das der Erstprüfer nur 3 gegeben hat.
und das wäre doch nicht schlimm. objektiver ist es trotzdem
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Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?! - von Juris876 - 03.09.2021, 21:55
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