04.09.2021, 15:19
Erstens: jedenfalls in BW reicht "einverstanden" deshalb nicht, weil auch der Zweitprüfer Note und Punktzahl (dann natürlich die gleiche) selbst angeben muss. Darum geht es Dir natürlich nicht.
Zweitens: Dass nur "einverstanden" dasteht, sagt nichts darüber aus, wie viel Zeit der Prüfer investiert hat - das kann viel Arbeit sein oder nicht gelesen. Man weiß es halt nicht.
Daher finde ich das drittens für die Außenwirkung und Akzeptanz nicht gut, wie sich hier ja auch wieder zeigt. Übrigens finde ich es (als Prüfer, den Kandidaten wird es in der Konstellation wohl nicht gestört haben) auch nicht gut, wenn der Zweitprüfer wie neulich gesehen die Note um drei Punkte mit der alleinigen "Begründung" anhebt, er finde die Klausur besser.
Viertens mache ich das deshalb nicht so, weil man damit auf alles (!) Bezug nimmt, was im Erstgutachten steht, sich also auf Gedeih und Verderb dem Erstprüfer ausliefert und im Widerspruchsverfahren dessen Fehler verteidigen muss oder begründen, dass man diese falschen Beanstandungen nicht bemerkt hat, sondern aus anderen Gründen zur gleichen Note kam. Da man den Erwartungshorizont sowieso aus den eigenen Erstgutachten hat und (davon gehe ich im Regelfall doch aus) die Klausur eh durchgearbeitet hat, ist die Zeitersparnis daher nicht so groß, dass das Weglassen der Begründung sich lohnt. Wenn man nämlich im Widerspruchsverfahren nach einem Jahr sich wieder völlig neu reindenken muss und dann noch den Erstprüfer verteidigen muss, kostet das viel viel mehr Zeit.
Zweitens: Dass nur "einverstanden" dasteht, sagt nichts darüber aus, wie viel Zeit der Prüfer investiert hat - das kann viel Arbeit sein oder nicht gelesen. Man weiß es halt nicht.
Daher finde ich das drittens für die Außenwirkung und Akzeptanz nicht gut, wie sich hier ja auch wieder zeigt. Übrigens finde ich es (als Prüfer, den Kandidaten wird es in der Konstellation wohl nicht gestört haben) auch nicht gut, wenn der Zweitprüfer wie neulich gesehen die Note um drei Punkte mit der alleinigen "Begründung" anhebt, er finde die Klausur besser.
Viertens mache ich das deshalb nicht so, weil man damit auf alles (!) Bezug nimmt, was im Erstgutachten steht, sich also auf Gedeih und Verderb dem Erstprüfer ausliefert und im Widerspruchsverfahren dessen Fehler verteidigen muss oder begründen, dass man diese falschen Beanstandungen nicht bemerkt hat, sondern aus anderen Gründen zur gleichen Note kam. Da man den Erwartungshorizont sowieso aus den eigenen Erstgutachten hat und (davon gehe ich im Regelfall doch aus) die Klausur eh durchgearbeitet hat, ist die Zeitersparnis daher nicht so groß, dass das Weglassen der Begründung sich lohnt. Wenn man nämlich im Widerspruchsverfahren nach einem Jahr sich wieder völlig neu reindenken muss und dann noch den Erstprüfer verteidigen muss, kostet das viel viel mehr Zeit.
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Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?! - von Juris876 - 03.09.2021, 21:55
RE: Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?! - von Gast - 03.09.2021, 22:01
RE: Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?! - von Gast - 03.09.2021, 22:06
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RE: Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?! - von Würther - 04.09.2021, 00:30
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RE: Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?! - von RichterBW - 04.09.2021, 00:11
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RE: Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?! - von omnimodo - 04.09.2021, 08:51
RE: Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?! - von RichterBW - 04.09.2021, 10:17
RE: Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?! - von Gast - 04.09.2021, 12:35
RE: Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?! - von Gast - 04.09.2021, 14:57
RE: Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?! - von RichterBW - 04.09.2021, 15:17
RE: Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?! - von Gast - 05.09.2021, 12:33
RE: Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?! - von Praktiker - 04.09.2021, 15:19
RE: Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?! - von Gast - 04.09.2021, 18:07
RE: Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?! - von Gast - 05.09.2021, 08:29
RE: Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?! - von Gast - 05.09.2021, 10:04
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RE: Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?! - von Gast - 06.09.2021, 14:26
RE: Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?! - von omnimodo - 07.09.2021, 20:41
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