06.07.2018, 13:29
(06.07.2018, 12:50)Gast schrieb: Also ich würde mich zeitnah bei einem spezialisierten RA informieren.
Meines Wissens gibt es im 1. Examen keinen Härtefallantrag im speziellen Sinne.
Wie einer der Vorredner bereits andeutete ist es einfacher möglich "nachträglich von der Prüfung zurückzutreten" solange die Ergebnisse noch nicht vorliegen. Habe dazu mal Rspr gelesen, danach ist die Chance quasi = 0.
Beim zweiten E. ist er in den jeweiligen JAOen vorgesehen. Aber auch beim ersten E. gibt es einen solchen. Das ist schon richtig. Es geht um einen „Härtefall“, informiere dich mal was das ist.
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Härtefallantrag - von Berlin - 05.07.2018, 02:26
RE: Härtefallantrag - von Und dann? - 05.07.2018, 16:14
RE: Härtefallantrag - von Berliner - 05.07.2018, 17:53
RE: Härtefallantrag - von AntragErfolgreich - 05.07.2018, 18:10
RE: Härtefallantrag - von Berliner - 05.07.2018, 19:01
RE: Härtefallantrag - von AntragErfolgreich - 05.07.2018, 20:14
RE: Härtefallantrag - von Berliner - 05.07.2018, 21:32
RE: Härtefallantrag - von AntragErfolgreich - 06.07.2018, 08:04
RE: Härtefallantrag - von Berliner - 06.07.2018, 12:12
RE: Härtefallantrag - von Gast - 06.07.2018, 12:50
RE: Härtefallantrag - von GastZumQuadrat - 06.07.2018, 13:29
RE: Härtefallantrag - von Gast - 06.07.2018, 13:37
RE: Härtefallantrag - von Gast2 - 06.07.2018, 13:26
RE: Härtefallantrag - von AntragErfolgreich - 06.07.2018, 14:01
RE: Härtefallantrag - von Berliner - 06.07.2018, 14:46
RE: Härtefallantrag - von GÄSTIN - 07.07.2018, 21:48
RE: Härtefallantrag - von InDubioProSecco - 08.07.2018, 13:43








