06.07.2018, 08:04
Ich hatte mich letztlich für den vom Personalrat der Referendare empfohlenen Anwalt entschieden. Bei ihm und einem zweiten Anwalt hatte ich in für die Erstberatung einmal 250€ gezahlt. Bei einem Anwalt gab es vier Seiten Gutachten, beim anderen ein 60-minütiges Gespräch.
Nein. Wie beschrieben war bei mir erst eine Weile lang ziemliches Chaos insgesamt, weil es sehr, sehr überraschend war. Es waren circa 4-5 Wochen verstrichen.
Die drite Frage kann ich nur indirekt beantworten. Vor dem Antrag hatte ich mich gewundert, dass es so schwierig ist, Einzelfälle aufzutreiben und eine grobe Einschätzung treffen zu können, ob der eigene Hintergrund in die Kategorie “gute Erfolgsaussichten”/“unklar”/“Erfolg nahezu ausgeschlossen” fällt. Rückblickend: das Verfahren ist anstrengend als solches, dazu kommt die Unsicherheit für die weitere Lebensgestaltung bis ein Ergebnis feststeht. Und das Prüfungsamt will Nachweise sehen. Sprich die “Offenbarung” alleine reicht nicht aus. Dadurch entsteht die Situation, auch weiteren Personen den Hintergrund zu erläutern (z.B. Facharzt). Ich für meinen Teil spreche deshalb nicht über den Inhalt meiner Antragsbegründung, auch nicht abstrakt. Es würde mich nicht wundern, dass es anderen ähnlich ging und deshalb die offen zugängliche Informationslage zu erfolgreichen Begründungen sehr dünn ist.
Wenn du deinem Freund unter die Arme greifen magst, kannst du ja mal vorfühlen, ob er ggf. einen finanziellen Puffer für die Anwaltskosten hätte. Oder ihm auch noch vor Bekanntgabe der Ergebnisse eine Erstberatung zu zahlen. Vor Bekanntgabe scheint ein Rücktritt wegen nachträglicher Prüfungsunfähigkeit zwar immer noch anspruchsvoll zu sein, nach Bekanntgabe aber wohl die absolute Königsdisziplin. Wenn du als Freund das Risiko aktuell siehst, dürfte es hilfreich sein, wenn er seinen konkreten Einzelfall mit einem spezialisierten Anwalt durchspricht. Vom Hörensagen hieß es im Referendariat immer “wenn alle Stricke reißen, dann gibts ja immer noch den Härtefall.” Dass das mittlerweile strikter gehandhabt wird als noch vor ein paar Jahren wurde da aber leider nicht mitgesagt. Besser jetzt zügig den Einzelfall sauber einschätzen lassen und prüfen, ob aktuell noch ein Rettungsanker ausgeworfen werden könnte als sich in wenigen Wochen ärgen, wenn ein Anwalt dann sagt “Vor vier Wochen hätten wir noch was machen können.”
Noch ein Punkt: Anfechtung. Auf jeden Fall auch schon mal mit in die Überlegungen aufnehmen. Hier sind die Anwaltskosten im Bereich fortgeschritten, da der Prüfling bei der Widerspruchsbegründung darlegen muss, an welchen Punkten der Bewertung er sich stört. Sprich, für alle anzufechtenden Klausuren muss gutachterlich geprüft werden, an welchen Stellen die Korrektur angreifbar ist. Das ist viel Arbeitsaufwand, ergo viel Zeitaufwand ergo eine hohe Rechnung. Bei den Angeboten die ich eingeholt hatte war die grobe Richtschnur, dass mich jede anzufechtende Klausur die Kosten von (Beratung+Härtefallantrag) x 1,5 gekostet hätte.
Nein. Wie beschrieben war bei mir erst eine Weile lang ziemliches Chaos insgesamt, weil es sehr, sehr überraschend war. Es waren circa 4-5 Wochen verstrichen.
Die drite Frage kann ich nur indirekt beantworten. Vor dem Antrag hatte ich mich gewundert, dass es so schwierig ist, Einzelfälle aufzutreiben und eine grobe Einschätzung treffen zu können, ob der eigene Hintergrund in die Kategorie “gute Erfolgsaussichten”/“unklar”/“Erfolg nahezu ausgeschlossen” fällt. Rückblickend: das Verfahren ist anstrengend als solches, dazu kommt die Unsicherheit für die weitere Lebensgestaltung bis ein Ergebnis feststeht. Und das Prüfungsamt will Nachweise sehen. Sprich die “Offenbarung” alleine reicht nicht aus. Dadurch entsteht die Situation, auch weiteren Personen den Hintergrund zu erläutern (z.B. Facharzt). Ich für meinen Teil spreche deshalb nicht über den Inhalt meiner Antragsbegründung, auch nicht abstrakt. Es würde mich nicht wundern, dass es anderen ähnlich ging und deshalb die offen zugängliche Informationslage zu erfolgreichen Begründungen sehr dünn ist.
Wenn du deinem Freund unter die Arme greifen magst, kannst du ja mal vorfühlen, ob er ggf. einen finanziellen Puffer für die Anwaltskosten hätte. Oder ihm auch noch vor Bekanntgabe der Ergebnisse eine Erstberatung zu zahlen. Vor Bekanntgabe scheint ein Rücktritt wegen nachträglicher Prüfungsunfähigkeit zwar immer noch anspruchsvoll zu sein, nach Bekanntgabe aber wohl die absolute Königsdisziplin. Wenn du als Freund das Risiko aktuell siehst, dürfte es hilfreich sein, wenn er seinen konkreten Einzelfall mit einem spezialisierten Anwalt durchspricht. Vom Hörensagen hieß es im Referendariat immer “wenn alle Stricke reißen, dann gibts ja immer noch den Härtefall.” Dass das mittlerweile strikter gehandhabt wird als noch vor ein paar Jahren wurde da aber leider nicht mitgesagt. Besser jetzt zügig den Einzelfall sauber einschätzen lassen und prüfen, ob aktuell noch ein Rettungsanker ausgeworfen werden könnte als sich in wenigen Wochen ärgen, wenn ein Anwalt dann sagt “Vor vier Wochen hätten wir noch was machen können.”
Noch ein Punkt: Anfechtung. Auf jeden Fall auch schon mal mit in die Überlegungen aufnehmen. Hier sind die Anwaltskosten im Bereich fortgeschritten, da der Prüfling bei der Widerspruchsbegründung darlegen muss, an welchen Punkten der Bewertung er sich stört. Sprich, für alle anzufechtenden Klausuren muss gutachterlich geprüft werden, an welchen Stellen die Korrektur angreifbar ist. Das ist viel Arbeitsaufwand, ergo viel Zeitaufwand ergo eine hohe Rechnung. Bei den Angeboten die ich eingeholt hatte war die grobe Richtschnur, dass mich jede anzufechtende Klausur die Kosten von (Beratung+Härtefallantrag) x 1,5 gekostet hätte.
Nachrichten in diesem Thema
Härtefallantrag - von Berlin - 05.07.2018, 02:26
RE: Härtefallantrag - von Und dann? - 05.07.2018, 16:14
RE: Härtefallantrag - von Berliner - 05.07.2018, 17:53
RE: Härtefallantrag - von AntragErfolgreich - 05.07.2018, 18:10
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RE: Härtefallantrag - von Berliner - 05.07.2018, 21:32
RE: Härtefallantrag - von AntragErfolgreich - 06.07.2018, 08:04
RE: Härtefallantrag - von Berliner - 06.07.2018, 12:12
RE: Härtefallantrag - von Gast - 06.07.2018, 12:50
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RE: Härtefallantrag - von AntragErfolgreich - 06.07.2018, 14:01
RE: Härtefallantrag - von Berliner - 06.07.2018, 14:46
RE: Härtefallantrag - von GÄSTIN - 07.07.2018, 21:48
RE: Härtefallantrag - von InDubioProSecco - 08.07.2018, 13:43








