02.09.2021, 12:53
(29.08.2021, 14:49)Ferry4 schrieb: Hi :)
Ich hoffe jemand kann mir hier helfen.
Am Ende der Klausuren steht ja stets, dass man die Auflage der genutzten Gesetze/Kommentare angeben soll.
Ich frage mich nur, wie man das zeitlich schaffen soll...
Darf ich mir in NRW einen solchen Zettel auf dem PC vorschreiben, drucken und mitbringen?
Liebste Grüße und vielen Dank
Ferry
Ich habe diesen Zettel nie beigefügt. Es benutzt doch jeder die aktuellen Auflagen. Und wenn man eine Auflage von 2015 benutzt und deshalb zu einem anderen Ergebnis kommt, glaube ich kaum, dass dies dann akzeptiert würde.
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Zettel mit Angaben zu Kommentaren in NRW erlaubt? - von Ferry4 - 29.08.2021, 14:49
RE: Zettel mit Angaben zu Kommentaren in NRW erlaubt? - von Gast - 29.08.2021, 14:58
RE: Zettel mit Angaben zu Kommentaren in NRW erlaubt? - von Gast111 - 29.08.2021, 15:00
RE: Zettel mit Angaben zu Kommentaren in NRW erlaubt? - von Ferry4 - 29.08.2021, 19:11
RE: Zettel mit Angaben zu Kommentaren in NRW erlaubt? - von Gast - 02.09.2021, 12:53
RE: Zettel mit Angaben zu Kommentaren in NRW erlaubt? - von Gast - 02.09.2021, 12:56