31.08.2021, 17:08
(31.08.2021, 17:03)Gast schrieb:(31.08.2021, 16:49)Gast schrieb: Keine Zeitschriften, nimm viel zu viel Zeit weg. Und du bekommst immer nur eine Auswahl. Ich würde lieber andere Dinge lernen, im Rep habe ich dann Urteilsübersichten bekommen, die heben völlig ausgereicht. Hat mir viel Zeit gespart.
Macht keinen Sinn mit RÜ und RÜ2. Die Rechtsprechung des LG Bielefeld taucht dort nicht auf, aber im Examen. Es ist daher eine Lotterie. Spar das Geld und schau dir vor dem Examen die Rechtsprechung im Überblick an und gut ist.
Das meinte ich. Zusammenfassungen aus dem Rep nehmen und gut ist. Alles andere kostet zu viel Zeit und deckt nur einen Bruchteil der relevanten Entscheidungen ab.
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Zeitschriften - ab wann? - von BWGast - 31.08.2021, 09:54
RE: Zeitschriften - ab wann? - von Gast - 31.08.2021, 15:20
RE: Zeitschriften - ab wann? - von Gast - 31.08.2021, 16:49
RE: Zeitschriften - ab wann? - von Gast - 31.08.2021, 17:03
RE: Zeitschriften - ab wann? - von Gast - 31.08.2021, 17:08
RE: Zeitschriften - ab wann? - von Gast - 31.08.2021, 17:52