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Versorgungswerk bei Arbeitslosigkeit
Gasto
Unregistered
 
#6
31.08.2021, 15:11
(31.08.2021, 14:54)Nrw_123 schrieb:  Die Arbeitsagentur übernimmt ggf die Beiträge. Ansonsten musst du sie selbst zahlen. Sind aber auch „nur“ 1/10 des Normalbeitrages, also meist machbar.

Ja, man muss nur dann in eigener Kanzlei tätig sein... zumindest offiziell. Wobei das, wenn man nicht tätig ist, wirklich keinen Aufwand macht. Man muss nur den Zettel ausfüllen, eine Berufshaftpflicht haben und fertig. beA und Co kann man ja etwas verschludern für ein paar Wochen bis man dann einen richtigen Job hat.
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Versorgungswerk bei Arbeitslosigkeit - von Gast1111 - 31.08.2021, 11:26
RE: Versorgungswerk bei Arbeitslosigkeit - von Gast - 31.08.2021, 11:51
RE: Versorgungswerk bei Arbeitslosigkeit - von Gast - 31.08.2021, 14:12
RE: Versorgungswerk bei Arbeitslosigkeit - von DMOWMYH - 31.08.2021, 14:24
RE: Versorgungswerk bei Arbeitslosigkeit - von Nrw_123 - 31.08.2021, 14:54
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