31.08.2021, 15:06
Hi, ich habe die Klausur auch schon geschrieben. Ich habe es so gemacht, dass ich erst in einer Rechtsbehelfsstation die Zulässigkeit der Berufung geprüft habe, die nicht vorlag, da Frist abgelaufen und keine Wiedereinsetzung, da Verfristung nicht unverschuldet. Dann wie oben schon geschrieben iRd Anspruches gegen früheren Anwalt unter Pflichtverletzung hypothetisch weiter die Berufung mit Zulässigkeit und Begründetheit der Klage geprüft. Da bin ich dazu gekommen, dass Klage zwar zulässig aber unbegründet war, daher Berufung Erfolg gehabt hätte. In ZM dann neben den Standardsachen insb. Ausführungen zu den Anträgen, da einmal Freistellung und einmal Zahlung. Damit habe ich damals die Lösungsskizze ziemlich genau getroffen, ich meine dafür gab's 14 Punkte
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Anwaltshaftung und Berufung - von Gast Frage - 30.08.2021, 19:45
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von HerrKules - 30.08.2021, 19:52
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast Frage - 30.08.2021, 19:59
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast - 30.08.2021, 22:14
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast - 31.08.2021, 08:13
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von HerrKules - 31.08.2021, 09:56
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast - 31.08.2021, 09:59
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gastfrage - 31.08.2021, 12:32
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast Nds - 31.08.2021, 15:06
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast - 31.08.2021, 23:07
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast - 01.09.2021, 10:05
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast - 02.09.2021, 23:30
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gastfrage - 31.08.2021, 20:32