31.08.2021, 11:51
(31.08.2021, 11:26)Gast1111 schrieb: Hallo an alle, vielleicht hatte jemand das gleiche Problem.
Ich bin seit paar Tagen als RA zugelassen, was schon allein 6-7 Wochen gedauert hat. Das Problem ist nun, dass eine Kanzlei sich nun doch für die andere Bewerberin entschieden hat und ich nun immer noch keinen Arbeitgeber habe. Hinsichtlich der Zulassung ist es ja so, dass man 3 Monate Zeit hat, eine Kanzlei anzugeben, ansonsten verliert man die Zulassung.
Jetzt bin ich auch noch Mitglied beim Versorgungswerk. Die wollen auch, dass man die Arbeitsstelle angibt, ansonsten die eigene Adresse, dann ist man aber selbstständig, was ich nicht werden will.
Wie läuft das denn dann mit der Arbeitsagentur ab ? Ich beziehe nur ALG1. Hab auch schon rumtelefoniert, keiner weiß was.
Darf man bei einem Jobwechsel, der nicht nahtlos verläuft, also wenn bspw. 2 Monate Arbeitslosigkeit dazwischen liegen, seinen Zulassung als RA behalten?
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Versorgungswerk bei Arbeitslosigkeit - von Gast1111 - 31.08.2021, 11:26
RE: Versorgungswerk bei Arbeitslosigkeit - von Gast - 31.08.2021, 11:51
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RE: Versorgungswerk bei Arbeitslosigkeit - von DMOWMYH - 31.08.2021, 14:24
RE: Versorgungswerk bei Arbeitslosigkeit - von Nrw_123 - 31.08.2021, 14:54
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