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  5. Anwaltshaftung und Berufung
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Anwaltshaftung und Berufung
Gast
Unregistered
 
#4
30.08.2021, 22:14
Das materielle Gutachten lässt sich konsequent vom Mandantenbegehr ausgehend aufbauen: In erster Linie möchte der Mandant "seinen Fall" noch retten. Wenn es dafür zu spät ist, soll der Altanwalt bluten.

Entsprechend prüft du zuerst die Erfolgsaussichten einer noch gegen das Urteil einzulegenden Berufung. Kommst du dazu, dass diese wegen Ablauf der Berufungsfrist unzulässig ist, prüft du, ob Ansprüche gegen den Altanwalt schlüssig vorgetragen werden können. Die mögliche Pflichtverletzung liegt in der Nichteinlegung eines aussichtsreichen Rechtsmittels. Hier prüfst du dann inzident die Erfolgsaussichten einer hypothetischen Berufung, die der Altanwalt noch fristgerecht hätte einlegen können.
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Anwaltshaftung und Berufung - von Gast Frage - 30.08.2021, 19:45
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von HerrKules - 30.08.2021, 19:52
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast Frage - 30.08.2021, 19:59
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast - 30.08.2021, 22:14
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast - 31.08.2021, 08:13
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von HerrKules - 31.08.2021, 09:56
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast - 31.08.2021, 09:59
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gastfrage - 31.08.2021, 12:32
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast Nds - 31.08.2021, 15:06
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast - 31.08.2021, 23:07
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast - 01.09.2021, 10:05
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast - 02.09.2021, 23:30
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gastfrage - 31.08.2021, 20:32


 

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