30.08.2021, 19:59
Frage war halt wie das Begehren „ sache noch retten oder schadlos halten“
Also erst Anspruchsprüfung 611,675 ivm 280 I BGB darin inzident die Klage überprüfen und dann erst in der ZME die Erfolgschancen einer Berufungseinlegung? So erscheint es mir im Nachhinein auch logischer zu sein. Oder man macht in der ZME einfach eine Prüfung der Anwaltshaftung?
Also erst Anspruchsprüfung 611,675 ivm 280 I BGB darin inzident die Klage überprüfen und dann erst in der ZME die Erfolgschancen einer Berufungseinlegung? So erscheint es mir im Nachhinein auch logischer zu sein. Oder man macht in der ZME einfach eine Prüfung der Anwaltshaftung?
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Anwaltshaftung und Berufung - von Gast Frage - 30.08.2021, 19:45
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von HerrKules - 30.08.2021, 19:52
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast Frage - 30.08.2021, 19:59
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast - 30.08.2021, 22:14
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast - 31.08.2021, 08:13
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von HerrKules - 31.08.2021, 09:56
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast - 31.08.2021, 09:59
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gastfrage - 31.08.2021, 12:32
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast Nds - 31.08.2021, 15:06
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast - 31.08.2021, 23:07
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast - 01.09.2021, 10:05
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gast - 02.09.2021, 23:30
RE: Anwaltshaftung und Berufung - von Gastfrage - 31.08.2021, 20:32