29.08.2021, 14:49
Hi :)
Ich hoffe jemand kann mir hier helfen.
Am Ende der Klausuren steht ja stets, dass man die Auflage der genutzten Gesetze/Kommentare angeben soll.
Ich frage mich nur, wie man das zeitlich schaffen soll...
Darf ich mir in NRW einen solchen Zettel auf dem PC vorschreiben, drucken und mitbringen?
Liebste Grüße und vielen Dank
Ferry
Ich hoffe jemand kann mir hier helfen.
Am Ende der Klausuren steht ja stets, dass man die Auflage der genutzten Gesetze/Kommentare angeben soll.
Ich frage mich nur, wie man das zeitlich schaffen soll...
Darf ich mir in NRW einen solchen Zettel auf dem PC vorschreiben, drucken und mitbringen?
Liebste Grüße und vielen Dank
Ferry
Nachrichten in diesem Thema
Zettel mit Angaben zu Kommentaren in NRW erlaubt? - von Ferry4 - 29.08.2021, 14:49
RE: Zettel mit Angaben zu Kommentaren in NRW erlaubt? - von Gast - 29.08.2021, 14:58
RE: Zettel mit Angaben zu Kommentaren in NRW erlaubt? - von Gast111 - 29.08.2021, 15:00
RE: Zettel mit Angaben zu Kommentaren in NRW erlaubt? - von Ferry4 - 29.08.2021, 19:11
RE: Zettel mit Angaben zu Kommentaren in NRW erlaubt? - von Gast - 02.09.2021, 12:53
RE: Zettel mit Angaben zu Kommentaren in NRW erlaubt? - von Gast - 02.09.2021, 12:56