19.08.2021, 14:50
Hallo zusammen!
Ich bin derzeit Rechsanwalt und meine Nachversicherung aus dem Referendariat wurde aufgeschoben, wird aber laut Auskunft meines Sachbearbeiters in jedem Fall 2 Jahre nach meinem mündlichen Examen stattfinden. Es ist denkbar, dass ich nach Ablauf der 2 Jahre noch in den Staatsdienst wechseln werde.
Ich frage mich, ob in diesem Fall aufgrund der Nachversicherung irgendwelche Nachteile drohen könnten.
Könnte der Staat etwa Probleme machen, wenn er einen recht kurz nach der Nachversicherung doch ins Beamtenverhältnis übernehmen soll?
Außerdem hat mir der Sachbearbeiter gesagt, dass eine Nachversicherung evtl. dazu führt, dass diese Zeiten aus dem Referendariat dann bei der Pension nicht mehr berücksichtigt werden. Wisst ihr, ob das bedeutet, dass die Zeit aus dem Referendariat dann nicht mehr ruhegehaltsfähig ist (wäre sie in Bayern gemäß Art. 14 Abs. 4 Nr. 4 BayBeamtVG)? Oder gibt es nur die Anrechnung in der Art, dass man mit Versorgungswerk + Pension nicht besser dastehen darf als mit dem Höchstbetrag der Pension an sich?
Ich bin derzeit Rechsanwalt und meine Nachversicherung aus dem Referendariat wurde aufgeschoben, wird aber laut Auskunft meines Sachbearbeiters in jedem Fall 2 Jahre nach meinem mündlichen Examen stattfinden. Es ist denkbar, dass ich nach Ablauf der 2 Jahre noch in den Staatsdienst wechseln werde.
Ich frage mich, ob in diesem Fall aufgrund der Nachversicherung irgendwelche Nachteile drohen könnten.
Könnte der Staat etwa Probleme machen, wenn er einen recht kurz nach der Nachversicherung doch ins Beamtenverhältnis übernehmen soll?
Außerdem hat mir der Sachbearbeiter gesagt, dass eine Nachversicherung evtl. dazu führt, dass diese Zeiten aus dem Referendariat dann bei der Pension nicht mehr berücksichtigt werden. Wisst ihr, ob das bedeutet, dass die Zeit aus dem Referendariat dann nicht mehr ruhegehaltsfähig ist (wäre sie in Bayern gemäß Art. 14 Abs. 4 Nr. 4 BayBeamtVG)? Oder gibt es nur die Anrechnung in der Art, dass man mit Versorgungswerk + Pension nicht besser dastehen darf als mit dem Höchstbetrag der Pension an sich?
Nachrichten in diesem Thema
Nachversicherung + später in Staatsdienst - von Gast - 19.08.2021, 14:50
RE: Nachversicherung + später in Staatsdienst - von Gast - 19.08.2021, 15:19
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