16.06.2018, 16:14
[/quote]
Ganz ehrlich? Doch.
Es kommt erheblich darauf an, wie viele Klausuren du angefochten hast, wie umfangreich deine Begründung ist, wer das bearbeitet, wann du das eingereicht hast, um nur ein paar der Faktoren zu nennen, die da eine Rolle spielen.
Hier können dir jetzt noch so viele Leute sagen, dass es bei ihnen X-Monate gedauert hat. Das heißt für deinen Fall gar nichts - dir wird daher, außer selbst bei der Behörde nachzufragen, gar nichts helfen.
Und wenn man Klausuren anfechten muss, würde ich mich mit Aussagen wie "bitte nicht im Examen" aber zurückhalten.
[/quote]
Hart wie die Leute hier zum Teil antworten. Er/sie hat doch eine normale Frage gestellt, die Du auch nicht beantwortest. Außerdem stimmt es, dass das Verfahren formalisiert ist, insofern ändert die Anzahl der Klausuren auch nicht unbedingt etwas an der Dauer. Ist doch legitim nach Erfahrungswerten zu fragen, bevor man eine Behörde kontaktiert.
Dein letzter Satz zeugt nicht von viel Intelligenz, denn es ist höchst legitim gegen Klausurfehler zu remonstrieren und wenn sich jemand im Ton vergreift, dann wohl am meisten Du selbst.
Traurig dieses Gegeneinander.
Ganz ehrlich? Doch.
Es kommt erheblich darauf an, wie viele Klausuren du angefochten hast, wie umfangreich deine Begründung ist, wer das bearbeitet, wann du das eingereicht hast, um nur ein paar der Faktoren zu nennen, die da eine Rolle spielen.
Hier können dir jetzt noch so viele Leute sagen, dass es bei ihnen X-Monate gedauert hat. Das heißt für deinen Fall gar nichts - dir wird daher, außer selbst bei der Behörde nachzufragen, gar nichts helfen.
Und wenn man Klausuren anfechten muss, würde ich mich mit Aussagen wie "bitte nicht im Examen" aber zurückhalten.
[/quote]
Hart wie die Leute hier zum Teil antworten. Er/sie hat doch eine normale Frage gestellt, die Du auch nicht beantwortest. Außerdem stimmt es, dass das Verfahren formalisiert ist, insofern ändert die Anzahl der Klausuren auch nicht unbedingt etwas an der Dauer. Ist doch legitim nach Erfahrungswerten zu fragen, bevor man eine Behörde kontaktiert.
Dein letzter Satz zeugt nicht von viel Intelligenz, denn es ist höchst legitim gegen Klausurfehler zu remonstrieren und wenn sich jemand im Ton vergreift, dann wohl am meisten Du selbst.
Traurig dieses Gegeneinander.
Nachrichten in diesem Thema
Dauer Widerspruchsverfahren - von BW - 15.06.2018, 11:01
RE: Dauer Widerspruchsverfahren - von bw - 15.06.2018, 14:27
RE: Dauer Widerspruchsverfahren - von BW - 15.06.2018, 15:01
RE: Dauer Widerspruchsverfahren - von Gast - 15.06.2018, 15:03
RE: Dauer Widerspruchsverfahren - von BW - 15.06.2018, 15:06
RE: Dauer Widerspruchsverfahren - von Gast - 16.06.2018, 14:06
RE: Dauer Widerspruchsverfahren - von Gast BER - 16.06.2018, 16:14
RE: Dauer Widerspruchsverfahren - von Berliner - 15.06.2018, 22:55
RE: Dauer Widerspruchsverfahren - von z.K. - 19.07.2018, 10:45