16.06.2018, 14:06
(15.06.2018, 15:06)BW schrieb:(15.06.2018, 15:03)Gast schrieb: Das ist ganz stark auf den Einzelfall ankommen... Sowas kann man doch pauschal nicht beantworten.
Ich habe ja auch deshalb nach Einzelfällen gefragt. Im Übrigens ist das Widerspruchsverfahren ja kein Einzelfall, sondern ein formalisiertes Verfahren, bei dem die Korrektoren mit der Widerspruchsbegründung konfrontiert werden und vermutlich auch interne Fristen bekommen. Insoweit bin ich einfach dankbar für Erfahrungswerte. Aber schön, dass manche Leute einfach keine Fragen beantworten, sondern obiter dictum like Antworten. Bitte nicht im Examen...
Ganz ehrlich? Doch.
Es kommt erheblich darauf an, wie viele Klausuren du angefochten hast, wie umfangreich deine Begründung ist, wer das bearbeitet, wann du das eingereicht hast, um nur ein paar der Faktoren zu nennen, die da eine Rolle spielen.
Hier können dir jetzt noch so viele Leute sagen, dass es bei ihnen X-Monate gedauert hat. Das heißt für deinen Fall gar nichts - dir wird daher, außer selbst bei der Behörde nachzufragen, gar nichts helfen.
Und wenn man Klausuren anfechten muss, würde ich mich mit Aussagen wie "bitte nicht im Examen" aber zurückhalten.
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Dauer Widerspruchsverfahren - von BW - 15.06.2018, 11:01
RE: Dauer Widerspruchsverfahren - von bw - 15.06.2018, 14:27
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RE: Dauer Widerspruchsverfahren - von Gast BER - 16.06.2018, 16:14
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