12.08.2021, 21:32
(12.08.2021, 10:50)Nrw schrieb: Hallo,
Ich habe eine Akte, indem die Erbin ( ihrer verstorbenen Mutter ) Ansprüche geltend machen möchte. Ihre Mutter (auch Pilotin flog aber als Beifahrer mit ) ist bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen. Der befreundete Pilot ist ebenfalls hierbei verstorben. Beide haben einen "freundschaftlichen" Trip machen wollen u es gab scheinbar ein Pilotenfehler.
Jedenfalls würde ich gern wissen welche Anspüche ( die Erbin der Verstorbenen Mutter ) worauf und insbesondere gegen wen bestehen?
Kommt hier eine Gefälligkeit in Betracht oder 823 bgb. Oder aber spezielles Luftrecht in Betracht? Oder gibt es einen direktes gegen den Versicherer?
Würde mich über jeden nützlichen Tipp freuen :)
Welcher Schaden ist der Mutter entstanden? Wenn sie unmittelbar nach dem Absturz verstorben ist, dürften allenfalls Ansprüche wegen Eigentumsverletzungen nach § 1922 BGB übergegangen sein. Ansonsten würden sich die SE-Ansprüche nicht aus übergegangenen, sondern aus eigenen Recht ergeben; also insbesondere solche aus §§ 844, 845 BGB. Seit 2017 können Kinder auch Schmerzensgeld in Form des Hinterbliebenenengeldes geltend machen.
Gefälligkeit und § 823 ff. BGB schließen sich nicht aus. Ausnahmsweise kann aber eine Haftungsprivilegierung in Frage kommen; zB. wenn der eine Teil nicht versichert ist.
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Ansprüche gegen Erben - von Nrw - 12.08.2021, 10:50
RE: Ansprüche gegen Erben - von Landvogt - 12.08.2021, 13:20
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RE: Ansprüche gegen Erben - von Andreas - 12.08.2021, 21:15
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