10.08.2021, 21:02
Wenn man in der Anwaltsstation in BaWü eine zusätzliche Vergütung erhält.
Kann man dann diese Zusatzvergütung, die ja zusammen mit der Unterhaltsbeihilfe ausgezahlt wird, weiterhin über die bessere Steuerklasse 1 erhalten oder muss man zwingend inSteuerklasse 6?
So wie ich das verstanden habe, kann man die gesamte Vergütung über Steuerklasse 1 erhalten.
Anders wäre es bei einer expliziten Nebentätigkeit, dann hätte man mehrere Arbeitgeber und die Entlohnung der Nebentätigkeit müsste über Klasse 6 laufen.
Richtig so?
Kann man dann diese Zusatzvergütung, die ja zusammen mit der Unterhaltsbeihilfe ausgezahlt wird, weiterhin über die bessere Steuerklasse 1 erhalten oder muss man zwingend inSteuerklasse 6?
So wie ich das verstanden habe, kann man die gesamte Vergütung über Steuerklasse 1 erhalten.
Anders wäre es bei einer expliziten Nebentätigkeit, dann hätte man mehrere Arbeitgeber und die Entlohnung der Nebentätigkeit müsste über Klasse 6 laufen.
Richtig so?
Nachrichten in diesem Thema
Stationsentgelt Anwaltsstation—>Steuerklasse 1 oder 6? - von Refi1 - 10.08.2021, 21:02
RE: Stationsentgelt Anwaltsstation—>Steuerklasse 1 oder 6? - von Gast - 12.08.2021, 10:53
RE: Stationsentgelt Anwaltsstation—>Steuerklasse 1 oder 6? - von HerrKules - 12.08.2021, 18:51