10.08.2021, 15:41
Also, wenn ich den SV jetzt richtig verstanden habe, führt die Aufrechnung nicht zur Erhöhung des Streitwertes, weil das Bestehen der Gegenforderung, also die Kaution, unbestritten ist. In diesem Fall fällt beim Gericht nämlich keine "Mehrarbeit" an und es findet insbesondere keine Beweisaufnahme statt. Aus diesem Grund ist eine Erhöhung des Streitwertes ins solchen Fällen nicht gerechtfertigt.
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hilfsweise Aufrechnung mit Kaution - von Gast - 10.08.2021, 11:07
RE: hilfsweise Aufrechnung mit Kaution - von Gast - 10.08.2021, 13:12
RE: hilfsweise Aufrechnung mit Kaution - von Gast - 10.08.2021, 13:29
RE: hilfsweise Aufrechnung mit Kaution - von Praktiker - 10.08.2021, 13:52
RE: hilfsweise Aufrechnung mit Kaution - von Andreas - 10.08.2021, 15:26
RE: hilfsweise Aufrechnung mit Kaution - von Gast - 10.08.2021, 15:29
RE: hilfsweise Aufrechnung mit Kaution - von Andreas - 10.08.2021, 15:33
RE: hilfsweise Aufrechnung mit Kaution - von Andreas - 10.08.2021, 15:41
RE: hilfsweise Aufrechnung mit Kaution - von Gästle - 10.08.2021, 20:07
RE: hilfsweise Aufrechnung mit Kaution - von Andreas - 10.08.2021, 22:02
RE: hilfsweise Aufrechnung mit Kaution - von Gast - 10.08.2021, 19:03
RE: hilfsweise Aufrechnung mit Kaution - von Gast - 10.08.2021, 19:04
RE: hilfsweise Aufrechnung mit Kaution - von Andreas - 10.08.2021, 22:23
RE: hilfsweise Aufrechnung mit Kaution - von Gast - 10.08.2021, 22:38
RE: hilfsweise Aufrechnung mit Kaution - von Andreas - 10.08.2021, 22:54
RE: hilfsweise Aufrechnung mit Kaution - von Gast - 10.08.2021, 23:27