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  5. RVG / Vergütungsvereinbarung Frage
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RVG / Vergütungsvereinbarung Frage
Gasto
Unregistered
 
#2
10.08.2021, 10:05
(10.08.2021, 09:53)RANeuling schrieb:  2. Kann man das Problem unter 1 nur dadurch lösen, dass man in die Vereinbarung eine Klausel aufnimmt, dass im Falle von im Verfahren anfallenden Stunden die unter der RVG Gebühr liegen die RVG Gebühr zu zahlen ist?

3. Was ist wenn ich als RA einen Fall mit Stundensatz führe, gewinne, eine Klausel wie unter 2 nicht in der Vergütungsvereinbarung stehen habe und mit dem Stundensatz deutlich unter RVG liege, dann aber dennoch einen Kostenausgleichsantrag für den Mandanten nach RVG Gebühren stelle und der Gegner die RVG Gebühren an meinen Mandanten zahlt? Irgend eine Chance die Differenz zwischen den bereits bezahlten Stundensätzen und der RVG Gebühr heraus zu verlangen? Mein Mandant hat schließlich vom Gegner mehr Geld erhalten als er tatsächlich an mich gezahlt hat und ist mithin bereichert?! Oder wie seht ihr das?

zu 2.: Ja und solltest du auch. Das ist eine Standardklausel in allen Vergütungsvereinbarungen im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Sinne von "Es wird nach Zeitaufwand abgerechnet, es sei denn die nach RVG fälligen Gebühren sind höher. In diesem Fall schuldet der Mandant die gesetzliche Vergütung."

zu 3.: Ganz heißes Eisen!!! Du darfst als Anwalt nur einen KFA in der Höhe stellen, wie deiner Mandantin auch Kosten entstanden sind. Da deine Mandantin dir gegenüber aber nicht RVG-Gebühren schuldet, hast du hier deine Mandantin übervorteilt zu Lasten der unterliegenden Partei. Würdest du das wissentlich machen, kann es sich um einen (Prozess-)Betrug handeln.

Hier gibt es mE nur zwei Optionen: Entweder kriechst du zu Kreuze und gibst gegenüber deiner Mandantin und der Gegenseite den fehlerhaften KFA zu und deine Mandantin zahlt die überzahlten Kosten an die Gegenseite zurück (wirst du sowieso nicht machen) oder du vergräbst die Akte ganz unten im Keller und hoffst, dass dich niemand mehr darauf anspricht. Würdest du jetzt noch die überzahlten Gebühren von deiner Mandantin herausverlangen (obwohl du keinen Anspruch darauf hast, du hast dich sogar berufsrechtlich unzulässig verhalten), bewegst du dich weiter an der Grenze zur Strafbarkeit.
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RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von RANeuling - 10.08.2021, 09:53
RE: RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von Gasto - 10.08.2021, 10:05
RE: RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von RANeuling - 10.08.2021, 10:18
RE: RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von Gasto - 10.08.2021, 10:26
RE: RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von omnimodo - 10.08.2021, 10:10
RE: RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von RANeuling - 10.08.2021, 10:14
RE: RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von Gast - 10.08.2021, 10:11
RE: RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von RANeuling - 10.08.2021, 10:19
RE: RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von Gasto - 10.08.2021, 10:23
RE: RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von RANeuling - 10.08.2021, 10:26
RE: RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von guga - 10.08.2021, 11:14


 

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