10.08.2021, 09:53
Hallo zusammen,
habe folgendes Problem:
Nach §49b BRAO ist es ja "unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt."
1. Wie kann ich dann aber überhaupt eine Stundensatz-Vergütungsvereinbarung schließen? Ich weiß am Anfang des Mandats doch nie, wieviel Stunden tatsächlich anfallen. Wenn ich z.B. einen Erbrechtsstreit vor Gericht mit Streitwert 1 Mio führe, kommt nach RVG ja ordentlich etwas zusammen. Wenn ich stattdessen einen Stundensatz vereinbare weil es erst nach sehr viel Arbeit aussieht, die Gegenseite dann aber nach dem ersten Schriftsatz plötzlich einknickt und anerkennt oder ähnliches...habe ich dann gegen meine Berufspflichten verstoßen?
2. Kann man das Problem unter 1 nur dadurch lösen, dass man in die Vereinbarung eine Klausel aufnimmt, dass im Falle von im Verfahren anfallenden Stunden die unter der RVG Gebühr liegen die RVG Gebühr zu zahlen ist?
3. Was ist wenn ich als RA einen Fall mit Stundensatz führe, gewinne, eine Klausel wie unter 2 nicht in der Vergütungsvereinbarung stehen habe und mit dem Stundensatz deutlich unter RVG liege, dann aber dennoch einen Kostenausgleichsantrag für den Mandanten nach RVG Gebühren stelle und der Gegner die RVG Gebühren an meinen Mandanten zahlt? Irgend eine Chance die Differenz zwischen den bereits bezahlten Stundensätzen und der RVG Gebühr heraus zu verlangen? Mein Mandant hat schließlich vom Gegner mehr Geld erhalten als er tatsächlich an mich gezahlt hat und ist mithin bereichert?! Oder wie seht ihr das?
habe folgendes Problem:
Nach §49b BRAO ist es ja "unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt."
1. Wie kann ich dann aber überhaupt eine Stundensatz-Vergütungsvereinbarung schließen? Ich weiß am Anfang des Mandats doch nie, wieviel Stunden tatsächlich anfallen. Wenn ich z.B. einen Erbrechtsstreit vor Gericht mit Streitwert 1 Mio führe, kommt nach RVG ja ordentlich etwas zusammen. Wenn ich stattdessen einen Stundensatz vereinbare weil es erst nach sehr viel Arbeit aussieht, die Gegenseite dann aber nach dem ersten Schriftsatz plötzlich einknickt und anerkennt oder ähnliches...habe ich dann gegen meine Berufspflichten verstoßen?
2. Kann man das Problem unter 1 nur dadurch lösen, dass man in die Vereinbarung eine Klausel aufnimmt, dass im Falle von im Verfahren anfallenden Stunden die unter der RVG Gebühr liegen die RVG Gebühr zu zahlen ist?
3. Was ist wenn ich als RA einen Fall mit Stundensatz führe, gewinne, eine Klausel wie unter 2 nicht in der Vergütungsvereinbarung stehen habe und mit dem Stundensatz deutlich unter RVG liege, dann aber dennoch einen Kostenausgleichsantrag für den Mandanten nach RVG Gebühren stelle und der Gegner die RVG Gebühren an meinen Mandanten zahlt? Irgend eine Chance die Differenz zwischen den bereits bezahlten Stundensätzen und der RVG Gebühr heraus zu verlangen? Mein Mandant hat schließlich vom Gegner mehr Geld erhalten als er tatsächlich an mich gezahlt hat und ist mithin bereichert?! Oder wie seht ihr das?
Nachrichten in diesem Thema
RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von RANeuling - 10.08.2021, 09:53
RE: RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von Gasto - 10.08.2021, 10:05
RE: RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von RANeuling - 10.08.2021, 10:18
RE: RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von Gasto - 10.08.2021, 10:26
RE: RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von omnimodo - 10.08.2021, 10:10
RE: RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von RANeuling - 10.08.2021, 10:14
RE: RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von Gast - 10.08.2021, 10:11
RE: RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von RANeuling - 10.08.2021, 10:19
RE: RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von Gasto - 10.08.2021, 10:23
RE: RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von RANeuling - 10.08.2021, 10:26
RE: RVG / Vergütungsvereinbarung Frage - von guga - 10.08.2021, 11:14