07.08.2021, 22:11
(26.09.2016, 15:28)Gast schrieb: Hallo,
Nach Abschnitt XI der "Allgemeine Informationen für den Juristischen Vorbereitungsdienst im Freistaat Sachsen" (https://www.justiz.sachsen.de/download/r...dienst.pdf - lesen!) sind Nebentätigkeiten anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungsbedürftig. Da du mit unter 8 Wochenstunden im Soll liegst, ist eine Untersagung deiner Nebentätigkeit nicht zu erwarten. Das dürfte erst dann der Fall sein, wenn die Noten (in den Übungsklausuren) dauerhaft schlecht sind und das den Umständen nach darauf zurückgeführt werden kann, dass die Ausbildung unter der Nebentätigkeit leidet. Mir sind Fälle einer untersagten Nebentätigkeit nach einem Jahr Referendariat in Sachsen nicht bekannt geworden.
Beste Grüße
Hallo,
mich interessiert die Frage auch, da ich ggf. bald mein Ref in Sachsen starten werde.
Auf dem von dir verlinkten Dokument findet sich ein Verweis auf § 74 SächsBesG, wonach "...das Entgelt auf die Anwärterbezüge angerechnet, soweit es diese übersteigt." (Abs. 1 S. 1 a.E.).
Meine Frage ist, was damit gemeint ist. Also darf ich bis zur Höhe des Referendar-"Gehalts" verdienen (ca. 1,5 brutto) aber nicht mehr?
Viele Grüße
Nachrichten in diesem Thema
Nebentätigkeit während Ref. in Sachsen - von EsKa - 07.09.2016, 17:53
RE: Nebentätigkeit während Ref. in Sachsen - von Gast - 26.09.2016, 15:28
RE: Nebentätigkeit während Ref. in Sachsen - von GaSa - 07.08.2021, 22:11