04.08.2021, 19:19
Hey zusammen,
ich sitze gerade an dem A-Gutachten einer Strafakte.
Der Geschädigte sagt aus, dass ihm innerhalb von 3 Monaten ca. 500 € aus der Geldbörs entwendet worden sind.
Der Beschuldigte lässt sich dahingehend ein, dass er aus dem Portemonee des Geschädigten mehrfach Beträge bis maximal 30 € genommen habe.
Ich weiß leider nicht so recht wie ich damit umgehen soll, dass die Anzahl der Taten nicht bekannt ist. Wie würde man das in das Abstraktum der Anklageschrift schreiben?
Liebe Grüße
ich sitze gerade an dem A-Gutachten einer Strafakte.
Der Geschädigte sagt aus, dass ihm innerhalb von 3 Monaten ca. 500 € aus der Geldbörs entwendet worden sind.
Der Beschuldigte lässt sich dahingehend ein, dass er aus dem Portemonee des Geschädigten mehrfach Beträge bis maximal 30 € genommen habe.
Ich weiß leider nicht so recht wie ich damit umgehen soll, dass die Anzahl der Taten nicht bekannt ist. Wie würde man das in das Abstraktum der Anklageschrift schreiben?
Liebe Grüße
Nachrichten in diesem Thema
Unbekannte Zahl der Taten - von RefGast - 04.08.2021, 19:19
RE: Unbekannte Zahl der Taten - von dorsi1 - 04.08.2021, 21:05
RE: Unbekannte Zahl der Taten - von Praktiker - 04.08.2021, 21:48
RE: Unbekannte Zahl der Taten - von RefGast - 05.08.2021, 16:06
RE: Unbekannte Zahl der Taten - von Praktiker - 05.08.2021, 20:33