26.07.2021, 16:27
Weil es Rechtsbeugung war? Na, das wird schwierig werden. Es ist ja nicht so, dass man bei Dritten nicht durchsuchen dürfte. Oder muss man es so verstehen, dass die Polizei, die die Aufzeichnungen "vermutet" hat, gar keinen Durchsuchungsbeschluss hatte? Oder geht es lediglich um die Beschlagnahme? Ist darüber eine richterliche Entscheidung herbeigeführt worden? Das wäre ggf. auch relevant für Amtshaftung...
Du müsstest den Sachverhalt vielleicht noch etwas klarer darstellen ?
Du müsstest den Sachverhalt vielleicht noch etwas klarer darstellen ?
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Durchsuchung nach StPO SchE - von reffrage - 26.07.2021, 09:59
RE: Durchsuchung nach StPO SchE - von NRWNRW - 26.07.2021, 10:08
RE: Durchsuchung nach StPO SchE - von Gast - 26.07.2021, 10:18
RE: Durchsuchung nach StPO SchE - von Praktiker - 26.07.2021, 16:27
RE: Durchsuchung nach StPO SchE - von GAsst - 27.07.2021, 00:10
RE: Durchsuchung nach StPO SchE - von GAsst - 27.07.2021, 09:21
RE: Durchsuchung nach StPO SchE - von Praktiker - 27.07.2021, 16:34
RE: Durchsuchung nach StPO SchE - von Praktiker - 28.07.2021, 13:59
RE: Durchsuchung nach StPO SchE - von GAsst - 28.07.2021, 15:00
RE: Durchsuchung nach StPO SchE - von GAsst - 28.07.2021, 15:01









