23.07.2021, 20:45
(22.07.2021, 17:43)Gast schrieb: Sowieso spricht das JAG an dieser Stelle von einem "ausländischen Rechtsanwalt. Aber ist man "ausländisch", nur weil man sein Büro im Ausland hat, die Zulassung aber bei einer deutschen RAK?
"Ausländischer Rechtsanwalt" kann hier in diesem Kontext sinnvollerweise nur einen solchen meinen, der nicht bei einer deutschen RAK zugelassen ist. Da kommt es m. E. nicht auf den Kanzleisitz (und erst recht nicht auf die Staatsangehörigkeit) an.
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NRW: Anwaltsstation im Ausland - von Gast - 22.07.2021, 17:43
RE: NRW: Anwaltsstation im Ausland - von Gast - 23.07.2021, 20:45
RE: NRW: Anwaltsstation im Ausland - von Gast - 06.08.2021, 17:53