18.05.2018, 23:39
(18.05.2018, 13:51)Fahrradkette schrieb: Ein Forschungsprivileg ist mir nicht bekannt. Selbst wenn es eins gäbe - hier liegen ja sehr sensible Daten vor. Alleine aus einem exotischen Namen kann man schnell identifiziert werden. Wenn dann noch die Note dazu in Verbindung gebracht wird, finde ich das nicht in Ordnung. Eine Einwilligung zu so einem Vorgang sollte meiner Ansicht nach eindeutig erklärt werden müssen.
Wo gerade die DSGVO zum Datenschutzrecht in aller Munde ist: auch dort gibt es klare und weitgefasste Ausnahmen für Datenerfassung und -verarbeitung für Wissenschaft und Forschung.
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Mündliche Prüfung Benachteiligung - von Fahrradkette - 28.04.2018, 11:19
RE: Mündliche Prüfung Benachteiligung - von MissUniverse - 18.05.2018, 12:49
RE: Mündliche Prüfung Benachteiligung - von MissUniverse - 18.05.2018, 12:50
RE: Mündliche Prüfung Benachteiligung - von Fahrradkette - 18.05.2018, 12:57
RE: Mündliche Prüfung Benachteiligung - von Gast - 18.05.2018, 13:41
RE: Mündliche Prüfung Benachteiligung - von Fahrradkette - 18.05.2018, 13:51
RE: Mündliche Prüfung Benachteiligung - von Gast - 18.05.2018, 23:39
RE: Mündliche Prüfung Benachteiligung - von Gast - 18.05.2018, 15:56