22.07.2021, 17:43
Hallo,
kann man in NRW auch die gesamte Anwaltsstation im Ausland machen? Es liest sich ein wenig so, als wäre das im JAG auf 6 Monate begrenzt. Ich müsste mir dann zumindest für die übrige Zeit und zumindest der Form halber (auch) eine Station im Inland suchen, oder?
Oder gibt es irgendeine Möglichkeit, dieses Problem mit der zeitlichen Obergrenze von 6 Monaten zu umgehen?
Sowieso spricht das JAG an dieser Stelle von einem "ausländischen Rechtsanwalt. Aber ist man "ausländisch", nur weil man sein Büro im Ausland hat, die Zulassung aber bei einer deutschen RAK?
kann man in NRW auch die gesamte Anwaltsstation im Ausland machen? Es liest sich ein wenig so, als wäre das im JAG auf 6 Monate begrenzt. Ich müsste mir dann zumindest für die übrige Zeit und zumindest der Form halber (auch) eine Station im Inland suchen, oder?
Oder gibt es irgendeine Möglichkeit, dieses Problem mit der zeitlichen Obergrenze von 6 Monaten zu umgehen?
Sowieso spricht das JAG an dieser Stelle von einem "ausländischen Rechtsanwalt. Aber ist man "ausländisch", nur weil man sein Büro im Ausland hat, die Zulassung aber bei einer deutschen RAK?
Nachrichten in diesem Thema
NRW: Anwaltsstation im Ausland - von Gast - 22.07.2021, 17:43
RE: NRW: Anwaltsstation im Ausland - von Gast - 23.07.2021, 20:45
RE: NRW: Anwaltsstation im Ausland - von Gast - 06.08.2021, 17:53