21.07.2021, 10:27
Hallo ihr Lieben!
ich habe eine Frage bzgl des Einstellungsbescheides:
Angenommen, wir haben einen Anzeigenden und einen Geschädigten, also 2 Personen. Da der Anzeigende nicht der Geschädigte ist, ergeht der EB ohne Belehrung.
Der Geschädigte hat aber keine Anzeige erstattet. Ergeht jetzt auch ein EB an den Geschädigten, auch wenn er keine Anzeige erstattet hat? Wenn ja, dann wahrscheinlich mit Belehrung , oder?
Vielen Dank!
ich habe eine Frage bzgl des Einstellungsbescheides:
Angenommen, wir haben einen Anzeigenden und einen Geschädigten, also 2 Personen. Da der Anzeigende nicht der Geschädigte ist, ergeht der EB ohne Belehrung.
Der Geschädigte hat aber keine Anzeige erstattet. Ergeht jetzt auch ein EB an den Geschädigten, auch wenn er keine Anzeige erstattet hat? Wenn ja, dann wahrscheinlich mit Belehrung , oder?
Vielen Dank!
Nachrichten in diesem Thema
Einstellungsbescheid - von Ref64 - 21.07.2021, 10:27
RE: Einstellungsbescheid - von Gast - 21.07.2021, 12:18
RE: Einstellungsbescheid - von GAsst - 21.07.2021, 20:38