• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. VU + Erledigung? Hilfe!
Antworten

 
VU + Erledigung? Hilfe!
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.012
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#7
14.07.2021, 14:20
(14.07.2021, 13:56)Guestlaw schrieb:  
(14.07.2021, 03:47)Gast schrieb:  Bei der (übereinstimmenden; wenn die denn vorliegt) Erledigung nach VU würde ich so grob nach Bauchgefühl vor allem meinen, dass erst die Kostentragungspflicht wegen des Versäumnisses festgestellt werden muss, bevor wegen der Erledigung die übrigen Kosten nach billigem Ermessen verteilt werden.


Bin jetzt bei meinem Entscheidungsvorschlag..
Habe jetzt mit dem 1. Antrag angefangen und rausgearbeitet, dass es doch eine einseitige Erledigungserklärung war, sodass der Beklagte die Kosten zu tragen hat, wenn die Klage nach Erhebung unzulässig/unbegründet geworden ist und er es nicht verursacht hat. Wenn sie aber von Anfang an unzulässig/unbegründet war, dann der Kläger.
Bei mir wäre ja ersteres der Fall, weil der Beklagte halt irgendwann geräumt hat.

Aber ich verstehe einfach immer noch nicht wie ich da den VU einbaue...
Vom Bauchgefühl her müsste ich ja schon irgendwie den Einspruch prüfen. Aber irgendwie ändert es doch nichts an der Sache. Kann es sein dass der VU doch keine Rolle spielt wegen der Erledigung?

In der Sache spielt das VU da keine Rolle. Aber ohne wirksamen Einspruch käme man doch wohl nicht zur Klageänderung, insofern hängt es schon miteinander zusammen. Ist im VU nur die Räumung ausgesprochen oder noch etwas anderes? So hatte ich es verstanden, dann wäre das VU ggf. teilweise aufrechtzuerhalten, aber wahrscheinlich war das ein Missverständnis.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
VU + Erledigung? Hilfe! - von Guestlaw - 13.07.2021, 21:45
RE: VU + Erledigung? Hilfe! - von Landvogt - 13.07.2021, 23:33
RE: VU + Erledigung? Hilfe! - von Gast - 14.07.2021, 10:21
RE: VU + Erledigung? Hilfe! - von Gast - 14.07.2021, 03:47
RE: VU + Erledigung? Hilfe! - von Guestlaw - 14.07.2021, 13:56
RE: VU + Erledigung? Hilfe! - von Praktiker - 14.07.2021, 14:20
RE: VU + Erledigung? Hilfe! - von Guestlaw - 14.07.2021, 14:59
RE: VU + Erledigung? Hilfe! - von Praktiker - 14.07.2021, 23:22
RE: VU + Erledigung? Hilfe! - von Guestlaw - 15.07.2021, 23:01
RE: VU + Erledigung? Hilfe! - von Praktiker - 16.07.2021, 21:56
RE: VU + Erledigung? Hilfe! - von Guestlaw - 17.07.2021, 13:09
RE: VU + Erledigung? Hilfe! - von Gast - 18.07.2021, 21:07
RE: VU + Erledigung? Hilfe! - von Gast - 18.07.2021, 21:42
RE: VU + Erledigung? Hilfe! - von Guestlaw - 08.08.2021, 16:01
RE: VU + Erledigung? Hilfe! - von Praktiker - 08.08.2021, 21:07
RE: VU + Erledigung? Hilfe! - von Praktiker - 14.07.2021, 08:15
RE: VU + Erledigung? Hilfe! - von Gast - 14.07.2021, 15:07


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus