14.07.2021, 08:22
Das sind sehr wahrscheinlich verschiedene Steitgegenstände: gleicher Antrag, aber verschiedene Klagegründe. Alternative Klagehäufung ist unzulässig, der Kläger muss also ein Eventualverhältnis bestimmen (Hinweis!). Dann heißt es im Tatbestand: der Kläger stützt sein Begehren vorrangig auf Xxx und hilfsweise auf Yyy.
Geht der erste Anspruch durch, ist die Prüfung zu Ende. Andernfalls geht es weiter (mindestens im Übrigen abweisen!).
Geht der erste Anspruch durch, ist die Prüfung zu Ende. Andernfalls geht es weiter (mindestens im Übrigen abweisen!).
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Hilfsbegründung? - von Gast - 13.07.2021, 15:53
RE: Hilfsbegründung? - von Praktiker - 14.07.2021, 08:22
RE: Hilfsbegründung? - von HerrKules - 14.07.2021, 11:53









