13.07.2021, 21:45
Habe gerade eine Akte hier liegen zu der ich ein Votum schreiben soll und blicke nicht durch.
Ist auch meine erste Akte mit +150 Seiten..
Ganz kurz:
Es erging ein VU, weil Beklagter in der mündlichen Verhandlung überhaupt nicht verhandelt hat (PB hat keinen Antrag gestellt = Verteidigung wäre glaube ich verspätet, deshalb Flucht in die Säumnis)
Dann wurde natürlich Einspruch erhoben. Kläger will dass Einspruch verworfen wird und kommt mit ein paar neuen SS. Ständig passiert irgendetwas. Irgendwann räumt Beklagter die Mietsache sodass zumindest ein Antrag (von 3) vom Kläger erledigt erklärt wird. Er will aber dass der Beklage die Kosten übernimmt. Beklagte sagt mal wieder kein Wort.
1. Frage hierzu: Das wäre doch eine übereinstimmende teilweise Erledigterklärung oder? Übereinstimmend weil Widerspruch fehlt (Fiktion) und teilweise weil nur die Hauptsache als erledigt erklärt wird.
2.Frage: Muss ich überhaupt irgendwo dann den VU, Einspruch etc erwähnen???
3. Frage: Er erweitert dann aber die Klage und möchte noch SE haben, weil er bei Eintritt in die Mietsache die ganzen Schäden entdeckt. Wo erwähne ich die Klageerweiterung?
4. Frage: Gericht macht irgendwann zwischen diesen ganzen Dingen einen Vergleichsvorschlag per SS. Kläger will annehmen mit Modifikationen, aber beim Beklagten wieder Funkstille. Gericht fragt noch, ob schriftl. Verfahren in Ordnung wäre. Kl. stimmt zu, bekl. wieder nichts.
Ich weiß überhaupt nicht, was ich mit diesen prozessualen Dingen machen soll. TB steht, danach würde ich jetzt die Prozessgeschichte schreiben, aber weiß wie gesagt nicht was wohin kommen soll. Geschweige denn was für einen Vorschlag ich machen soll...
Kenne die einzelnen Probleme, aber hatte noch nie einen Fall wo alles auf einmal passiert.
Kann mir jemand weiterhelfen??
Ist auch meine erste Akte mit +150 Seiten..

Ganz kurz:
Es erging ein VU, weil Beklagter in der mündlichen Verhandlung überhaupt nicht verhandelt hat (PB hat keinen Antrag gestellt = Verteidigung wäre glaube ich verspätet, deshalb Flucht in die Säumnis)
Dann wurde natürlich Einspruch erhoben. Kläger will dass Einspruch verworfen wird und kommt mit ein paar neuen SS. Ständig passiert irgendetwas. Irgendwann räumt Beklagter die Mietsache sodass zumindest ein Antrag (von 3) vom Kläger erledigt erklärt wird. Er will aber dass der Beklage die Kosten übernimmt. Beklagte sagt mal wieder kein Wort.
1. Frage hierzu: Das wäre doch eine übereinstimmende teilweise Erledigterklärung oder? Übereinstimmend weil Widerspruch fehlt (Fiktion) und teilweise weil nur die Hauptsache als erledigt erklärt wird.
2.Frage: Muss ich überhaupt irgendwo dann den VU, Einspruch etc erwähnen???
3. Frage: Er erweitert dann aber die Klage und möchte noch SE haben, weil er bei Eintritt in die Mietsache die ganzen Schäden entdeckt. Wo erwähne ich die Klageerweiterung?
4. Frage: Gericht macht irgendwann zwischen diesen ganzen Dingen einen Vergleichsvorschlag per SS. Kläger will annehmen mit Modifikationen, aber beim Beklagten wieder Funkstille. Gericht fragt noch, ob schriftl. Verfahren in Ordnung wäre. Kl. stimmt zu, bekl. wieder nichts.
Ich weiß überhaupt nicht, was ich mit diesen prozessualen Dingen machen soll. TB steht, danach würde ich jetzt die Prozessgeschichte schreiben, aber weiß wie gesagt nicht was wohin kommen soll. Geschweige denn was für einen Vorschlag ich machen soll...
Kenne die einzelnen Probleme, aber hatte noch nie einen Fall wo alles auf einmal passiert.
Kann mir jemand weiterhelfen??

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VU + Erledigung? Hilfe! - von Guestlaw - 13.07.2021, 21:45
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