13.07.2021, 15:53
Wenn der Kläger vorträgt, er mache seinen Anspruch aufgrunnd eines zustandegekommenen Vergleichs geltend und dann noch vorträgt, der Anspruch bestünde jedenfalls aufgrund des Schadensersatzanspruchs. Ist das dann eine Hilfsbegründung? Wie geht man im Tatbestand und den Entscheidungsgründen damit um?
Nachrichten in diesem Thema
Hilfsbegründung? - von Gast - 13.07.2021, 15:53
RE: Hilfsbegründung? - von Praktiker - 14.07.2021, 08:22
RE: Hilfsbegründung? - von HerrKules - 14.07.2021, 11:53








